Handy am Arbeitsplatz: Was geht, was nicht?

Die Versuchung der Ablenkung: Ein Blick auf das private Smartphone während der Arbeitszeit kann die Konzentration stören und Zeit kosten. txn-Foto Gulp/Adobestock/goodluz

Private Nutzung von Smartphones und Handys am Arbeitsplatz zur Arbeitszeit darf vom Arbeitgeber verboten werden

Das private Handy am Arbeitsplatz auf dem Schreibtisch macht „Pling“. Eine Nachricht ist eingegangen. Sofort zuckt die Hand – nur schnell nachgucken! Viele Leute haben das Mobiltelefon auch während der Arbeit am liebsten in Griffweite. Doch solche „Schnell gucken“-Momente kosten Zeit – von der Unterbrechung der Konzentration ganz zu schweigen. Deshalb dürfen Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Auch wenn die meisten Unternehmen auf ein ausdrückliches Handyverbot verzichten und ein Auge zudrücken, sollten Arbeitnehmer das nicht ausnutzen. Es wirkt deutlich professioneller und erspart im Zweifel Ärger, wenn das Smartphone während des Arbeitstags in der Tasche bleibt.

„In zwei Fällen darf das private Handy aber genutzt werden“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. Zum einen, um dringende Telefonate zu führen, etwa die Kinderbetreuung bei plötzlich notwendigen Überstunden zu regeln. „Zum anderen dürfen Mitarbeiter in ihren Pausen nach Herzenslust daddeln, chatten oder Videos gucken – Pausenzeit ist nämlich keine Arbeitszeit.“

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