Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Anzeigenaufträge in wob – Würzburgs Wochenzeitung („AGB Anzeigenaufträge“)

Anzeigenaufträge

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Inserenten in Printausgaben sowie der online-Ausprägung der wob zum Zwecke der Verbreitung.

2. Bei Abschlüssen sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Die gleiche Anzeige je Woche wird im Rahmen eines Abschlusses einmal abgerechnet, auch wenn sie in mehreren Ausgaben erscheint.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Ablehnung und Nichterfüllung von Aufträgen

4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die wob nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an wob zu erstatten. Eine Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung trotz höherer Gewalt dem Risikobereich von wob zuzuordnen ist.

5. Anzeigenaufträge die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in der wob veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei wob eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

6. Aufträge, die mittwochs nach 15:00 Uhr eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

7. wob behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags – nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für wob (wegen der Herkunft oder der technischen Form) unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts- und Annahmestellen, telefonisch oder bei Vertretern aufgegeben werden.

8. Beilagenaufträge, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen.

9. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Änderungen und Streichungen in Anzeigen

10. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich wob vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen.

11. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von wob mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Rubrizierte Anzeigen werden in den jeweiligen Rubriken abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Abbestellungen bzw. Änderungen; Übernahme der Kosten

12. Abbestellungen und Änderungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss (bzw. zum letzten Beilegeänderungstermin) der betreffenden Ausgabe bei wob vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). Bei nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen behält sich wob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für Fehler durch undeutliche Schrift kann nicht gehaftet werden.

13. Der Auftraggeber hat die Kosten für die Anfertigungen bestellter Lithos und Zeichnungen, für das Zusammenfügen von Vorlageteilen sowie für die von ihm gewünschten oder zu vertretenden, erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen zu tragen.

Chiffre-Anzeigen

14. Bei Chiffre-Anzeigen wendet wob für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Eingänge, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.

15. Eingehende Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingehende Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 30 g) überschreiten, sowie Päckchen, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind von der Entgegennahme und Weiterleitung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit wob die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung zu vereinbaren. Auch kann der Auftraggeber wob ein Vertretungsrecht dahingehend einräumen, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.

16. Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert.

Anzeigenbeleg

17. Bei der Abwicklung über Werbungsmittler liefert wob auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Statt eines Belegs kann wob eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen.

18. Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.

Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung

19. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder bei Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen. Eine Zahlung nach Rechnungserhalt ist nur bei gewerblichen Auftraggebern möglich. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden der wob nach. Im Fall des Zahlungsverzugs kann wob die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

Sonderberechnung; gesonderte Preisliste; nachträglicher Nachlass

20. wob behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige Anzeigen, Anzeigen-Beilagenstrecken und Anzeigen mit speziellen Formaten in einer gesonderten Preisliste zu regeln.

21. Werden Preislisten von wob geändert, so gelten die Änderungen auch für die laufenden Aufträge und Abschlüsse, und zwar ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.

22. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen schriftlichen und von wob schriftlich bestätigten Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.

23. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Verantwortlichkeit des Auftraggebers

24. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert wob unverzüglich Ersatz an.

25. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. wob berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bei der Übersendung des Probeabzugs in der gesetzten Frist mitgeteilt werden.

26. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, wob von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche aus der Ausführung des Auftrags erwachsen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Auftraggeber wegen seiner Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, er dies wob jedoch nicht mitgeteilt hat.

27. Filme und Fotoabzüge werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Geht bei wob eine solche Anforderung nicht ein, werden Filme und Fotoabzüge nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Ablauf des Auftrags vernichtet.

Verantwortlichkeit des Verlags; Haftungsfreistellung

28. wob gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

29. wob wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. wob haftet nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.

30. wob haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg.

Rechte des Auftraggebers; Reklamationsfrist

31. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises) oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt wob eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Ein Anspruch aus § 284 BGB (n. F.) ist ausgeschlossen.

32. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung – bei nicht offensichtlichen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Veröffentlichung – schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen.

33. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit wob nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. in Fällen der leichten Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen („Kardinalpflichten“). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.

34. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 15 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn wob dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Fälle höherer Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen

35. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für von wob unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen.

Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers

36. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.

Urheberrecht und Datenschutz

37. Für Anzeigen, deren Gestaltung von wob oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich bei wob. Vervielfältigung und/oder elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von wob zulässig.

38. wob speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (§ 33 BDSG). Unsere ausführliche Datenschutz-Erklärung finden Sie unter www.wob24.net/datenschutz

Erfüllungsort und Gerichtsstand

39. Erfüllungsort ist Würzburg. Gerichtsstand für Ansprüche von wob gegen den Auftraggeber ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Würzburg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, so ist als Gerichtsstand Würzburg vereinbart.

Stand: August 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewinnspiele

  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die von der wob Verlags GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz „wob“) im Internet (wob24.net) veranstaltet werden.
  • Die Teilnahme an Gewinnspielen hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen ab.
  • wob hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der zukünftigen Teilnahme an der Verlosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder das Gewinnspiel-Angebot manipulieren bzw. dieses versuchen.
  • Dies gilt auch für Teilnehmer, die schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von wob-Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer.
  • Außerdem hat wob das Recht, Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen aus der Verlosung auszuschließen. WOB haftet nicht, wenn E-Mails oder Dateneingaben bei Gewinnspielen nicht den aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert werden. WOB haftet nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der Daten.
  • wob haftet nicht bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte. wob behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen, zu unterbrechen sowie die Teilnahmefristen zu verändern. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig laufen kann, z.B. bei Computer-Fehlern und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit und/oder die reguläre Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. WOB ist berechtigt, die Bedingungen für das Gewinnspiel zu ändern.
  • Jeder Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, daß seine für das Gewinnspiel notwendigen persönlichen Daten (Name, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnungsanschrift) auf elektronischen Datenträgern gespeichert und von wob für Gewinnspielzwecke verwendet sowie an den Sponsor / Werbepartner zum Zwecke der Schaltung von auf den Teilnehmer zugeschnittener Werbung weitergegeben werden dürfen.
  • wob stellt jedoch die Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sicher.Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz /Firmensitz im Ausland hat.Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist, wenn nicht anders im Gewinnspiel angegeben, ausgeschlossen.
  • Gewinne müssen, wenn nicht anders angegeben, bei wob, Sterngasse 3, 97070 Würzburg, Deutschland zu den regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, außer feiertags, von 8-17 Uhr) abgeholt werden.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, im Gewinnfall nach Absprache unentgeltlich für Termine (z. B. öffentliche Preis-Übergabe, Foto-Termin, Interviews) zur Verfügung zu stehen. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und ein Foto im Internet sowie gegebenenfalls weiteren Publikationen veröffentlicht wird.
  • Bei Gewinnspielen, bei denen die Teilnehmer Fotos per Post einschicken und/oder per E-Mail einschicken und/oder per Internet-Formular hochladen können, gilt: eingesandte Fotos werden von der Redaktion auf Tauglichkeit geprüft und gegebenenfalls veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung des Bildes, daher bitte gegebenenfalls Kopien schicken. Es dürfen nur Fotos eingesendet werden, für die die Bildrechte vorliegen. Bei Fotos, die uns auf diesem Wege zugehen, gehen wir vom Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos im Internet sowie sonstigen Publikationen aus.
  • Der Gewinn muss innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung abgeholt werden, sonst verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
  • Wird der ausgelobte Gewinn dem wob von einem Sponsor / Werbepartner zur Verfügung gestellt, hat der gewinnende Teilnehmer einen Anspruch auf Herausgabe des Gewinns nur gegen den Sponsor.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater des wob. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen der genannten Personen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. Gewinn-Herausgabe ausgeschlossen.

Bilder

  • Mit dem Einsenden von Bildmaterial erklärt der Absender, dass er sämtliche Rechte an diesem Bild besitzt und einer honorarfreien Verwendung in unseren Medien und auf unserem Facebook-Profil zustimmt.