Die Aufwendungen für die Beschaffung typischer Arbeitskleidung durch Angestellte können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Aber was ist eigentlich typische „wegen der Eigenart des Berufs nötige“ Arbeitskleidung? „Die Grenzen sind hier oft nicht leicht zu ziehen“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.
Das private Handy am Arbeitsplatz auf dem Schreibtisch macht „Pling“. Eine Nachricht ist eingegangen. Sofort zuckt die Hand – nur schnell nachgucken! Viele Leute haben das Mobiltelefon auch während der Arbeit am liebsten in Griffweite. Doch solche „Schnell gucken“-Momente kosten Zeit – von der Unterbrechung der Konzentration ganz zu schweigen. Deshalb dürfen Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Urlaubsplanung im Job sorgt oft für Probleme: Welche Regelungen aktuell für Arbeitnehmer gelten lesen Sie im Artikel.
Viele Berufstätige haben in den letzten Monaten Erfahrungen mit dem Homeoffice gemacht – aber wie sieht es in Sachen Rechte und Pflichten aus? Kein Stau im morgendlichen Berufsverkehr, mehr Eigenverantwortung