Das private Handy am Arbeitsplatz auf dem Schreibtisch macht „Pling“. Eine Nachricht ist eingegangen. Sofort zuckt die Hand – nur schnell nachgucken! Viele Leute haben das Mobiltelefon auch während der Arbeit am liebsten in Griffweite. Doch solche „Schnell gucken“-Momente kosten Zeit – von der Unterbrechung der Konzentration ganz zu schweigen. Deshalb dürfen Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Der “Mach-früher-Feierabend-Tag” soll dazu anregen mit modernen Tools, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und mehr Freizeit zu gewinnen.