Wildunfall: Gefahr steigt im Herbst

Wildunfälle stellen eine der größten Gefahren im Straßenverkehr im Herbst dar. 57.000 Unfälle registrierte der DJV allein im Freistaat. Was bei einem Aufprall passieren kann, verdeutlicht der Crashtest des ADAC. Foto Uwe Rattay/ADAC

ADAC Nordbayern gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Wildunfall

Achtung Wildunfall: Mit dem anstehenden Herbstbeginn steigt wieder die Gefahr durch Wildwechsel. Dem Deutschen Jagdverband (DJV) zufolge gab es alleine in Bayern 2018/19 rund 57.000 Wildunfälle. Am häufigsten sind Rehe betroffen, gefolgt von Wildschweinen. Meist überqueren die Tiere die Fahrbahn in Waldabschnitten und an Feldrändern. Um derartige Unfälle zu vermeiden sind angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren der beste Schutz.

„Bereits eine Geschwindigkeitsreduktion von 100 auf 80 km/h verkürzt den Bremsweg um circa 24 Meter und kann so dazu beitragen, einen Aufprall zu vermeiden,“ so Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte beim ADAC Nordbayern. Die größte Gefahr für einen Wildunfall droht in der Morgen- und Abenddämmerung sowie bei Nacht und Nebel. Entdeckt man ein Tier am Fahrbahnrand ist es wichtig, abzubremsen, das Fernlicht auszuschalten und gegebenenfalls zu hupen.

Zudem gilt: Tiere kommen selten allein und Autofahrer müssen mit Nachzüglern rechnen. „Ist ein Unfall unvermeidlich, sollte man nicht versuchen auszuweichen, sondern voll bremsen und die Spur halten. Unkontrolliertes Ausweichen könnte mit einer Kollision gegen einen Baum oder mit dem Gegenverkehr tödlich enden“, warnt Wolfgang Lieberth.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Nach einem Unfall sollte man zunächst die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Generell gilt: Tote Tiere aufgrund von Infektionsgefahren niemals ohne Handschuhe anfassen, verletzte Tiere gar nicht berühren. Anschließend die Polizei benachrichtigen und den Standort mitteilen, damit diese den Jäger kontaktieren kann. Für die Versicherung sollte man sich eine Wildschadenbescheinigung aushändigen lassen. Der Schaden am Fahrzeug kann anschließend über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Übrigens: Wer angefahrene Tiere mitnimmt, um sie beispielsweise mit Klößen, Preiselbeeren und einer Dunkelbiersauce zu verspeisen, macht sich der Wilderei strafbar.

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