Wird der Messerstecher von Würzburg abgeschoben?

Ein Jahr nach der Tat legte Oberbürgermeister Christian Schuchardt zusammen mit Georg Gieß von der Firma Woolworth am Barbarossaplatz einen Kranz nieder. Foto Christian Weiß

Gut vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke eines Flüchtlings auf drei Frauen in Würzburg steht eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Somalia im Raum

Innere Stimmen treiben einen Mann ins Kaufhaus Woolworth am Würzburger Barbarossaplatz. Der Flüchtling schnappt sich ein Messer so lang wie ein Unterarm und sticht wahllos zu. Vier Jahre später steht seine Abschiebung im Raum.

Gut vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke eines Flüchtlings auf drei Frauen in Würzburg steht eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Somalia im Raum. Nach dem Verbrechen sei der Schutzstatus des Flüchtlings bestandskräftig widerrufen worden, „und es erging durch die zuständige Ausländerbehörde eine Entscheidung zur Ausweisung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen mit. 

Der Somalier sei zur Ausreise verpflichtet „und wird bei Erfüllung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen in sein Herkunftsland rückgeführt“. Zuvor hatte die Main-Post berichtet.

Der Migrant Mitte 30, sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt, hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf arglose Passanten eingestochen. Der Mann ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen, bei dem auch mehrere Menschen verletzt wurden, „schuldunfähig“. 

Der Somalier hat keine Papiere. Damit er abgeschoben werden kann, müssen laut Landesamt mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem bedarf es „eines zur Rückführung geeigneten Personaldokuments, einer geeigneten Flugverbindung sowie der Bereitschaft des Herkunftslandes, die rückzuführende Person aufzunehmen“, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. „Ein Passersatzbeschaffungsverfahren wurde bereits in die Wege geleitet.“ Außerdem verlangt das Land Somalia demnach für die Ausstellung von „Heimreisescheinen“ grundsätzlich eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung. 

Derzeit unbefristet in einer Psychiatrie 

Im Juli 2022 urteilte das Landgericht Würzburg, dass der Somalier zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterkommen muss. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen.

In der Psychiatrie verweigert der Flüchtling allerdings nach Auskunft seines Pflichtverteidigers jegliche Therapieangebote. „Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte Anwalt Hans-Jochen Schrepfer der Deutschen Presse-Agentur. „Er gilt immer noch als allgemein gefährlich, auch in dem Bezirkskrankenhaus, in dem er sich befindet.“

Schrepfer geht davon aus, dass bei einer nächsten gerichtlichen Anhörung – vermutlich Ende Juli – die Fortsetzung des Maßregelvollzugs für den Mann angeordnet wird. Nach Worten des Pflichtverteidigers ändert die Abschiebung des Somaliers nichts an seiner Gefährlichkeit – er sei eine tickende Zeitbombe.

Auch eine Rückkehr des Mannes nach Deutschland sei denkbar. „Ich habe genug Mandanten, die das fünfte, sechste und siebte Mal wieder illegal über irgendwelche Grenzen eingereist kommen. Da gibt es natürlich null Komma null Sicherheit“, sagte Schrepfer. (dpa/lby/red) 

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