Sabine Vetter von der Kanzlei Lothar Wegener in Würzburg über die beruflichen Entwicklungschancen von Kanzlei-Mitarbeitern: In wob schildert sie ihre Erfahrungen.
„Nach dem Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) habe ich die Weiterbildungsprüfung zur geprüften Rechtsfachwirtin abgelegt, aber konnte das alles gewesen sein?“, schreibt Sabine Vetter von der Kanzlei Lothar Wegener in Würzburg.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielseitig. Viele Wege führen aus der klassischen Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei heraus, was aber für mich nicht in Frage kam. Es mag richtig sein, dass der Master of Laws den Weg in den höheren Dienst ebnen soll oder als eine wichtige Grundlage für die spätere Promotion und die damit verbundene Hochschullaufbahn gesehen wird.
Aber auch Kanzleien bieten Entwicklungschancen, sie müssen nur gemeinsam angepackt werden.
Theoretisch hätte ich Jura studieren können. Aber im Vergleich zur klassischen juristischen Ausbildung bringt der Abschluss des Masters of Laws auch einige Vorteile mit sich. Der Schwerpunkt liegt in der praktischen Arbeit. Neben Softskills werden auch betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt, die die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen sollen, gerade nicht nur eine juristische Beurteilung, sondern eine lebensnahe Gesamtschau vorzunehmen. Ein Masterstudiengang baut nicht grundlos neben einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom, 1. Staatsexamen oder vergleichbarem) in erster Linie auf die in der Praxis erworbenen Kenntnisse auf.
„In der Kanzlei Lothar Wegener wird sehr viel Wert auf Weiterbildung gelegt“
Sabine Vetter
Nach meiner Ausbildung begann ich als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei Lothar Wegener, in der sehr viel Wert auf Weiterbildung gelegt wird. So war es nur eine Frage der Zeit, bis ich mich auch der Herausforderung des Masterstudiums stellen sollte.
Rechtsanwalt Lothar Wegener steht beratend bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und individuellen Nachlassplanungen zur Seite. Denn nichts ist individueller als eine Lebensplanung! So wie es keine starren Lebensläufe und Weiterbildungswege gibt, kann auch kein Leben in Formulare gezwängt werden.
Daneben decken wir aber auch die Bereiche der Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaften oder Nachlassverwaltung ab. Daher habe ich mich für den Masterstudiengang „Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft“ entschieden. Inhaltlich spiegelt der Studiengang meine Schwerpunkte in der täglichen Arbeit wider, weswegen ich aufgrund meiner praktischen Erfahrung zum Studium zugelassen wurde und schlussendlich voller Stolz mit gutem Ergebnis abgeschlossen habe. Nach zwei Jahren harter Arbeit wurde mir der Grad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich meine Masterthesis selbstverständlich im Bereich Erbrecht geschrieben habe und weiterhin meine Praxiserfahrung in der Kanzlei sammeln werde.“
Sabine Vetter LL.M.
Geprüfte Rechtsfachwirtin
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