Bürgergeld trat mit dem Jahreswechsel in Kraft

Foto Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld ist kein neuer Antrag notwendig

Am Neujahrstag trat das neue Bürgergeld in Kraft. Die Regelsätze für Bedürftige steigen um rund 50 Euro.

Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es seit dem 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer „Bedarfsgemeinschaft“ jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.

In einer Karenzzeit von zwölf Monaten wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung vielmehr voll übernommen. In den ersten zwölf Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.

Kann das Bürgergeld gekürzt werden?

Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, kann der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert werden. Bewirbt sich jemand absprachewidrig nicht auf einen Job oder nimmt an keinem Kurs teil, dann kann der Regelbedarf zunächst um 10 Prozent für einen Monat gemindert werden. Bei einer zweiten Pflichtverletzung soll er um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden können.

Ab der Jahresmitte soll ein Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Dieser Plan soll in verständlichem Deutsch von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden zusammen erarbeitet werden. Er soll als Fahrplan für den Weg in eine reguläre Arbeit dienen.

Anschreiben und Bescheide mit alten Begriffen

Wie das Jobcenter des Landkreises Würzburg mitteilt, werden in einer Übergangszeit weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ in den Anschreiben und Bescheiden des Jobcenters verwendet. Dies ist vom Gesetzgeber aufgrund der knappen Zeitschiene ermöglicht worden und hat keine inhaltlichen und finanziellen Folgen für die Betroffenen.

Für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Leistungsbezieher erhalten von Seiten des Jobcenters mit einem Brief Informationen über alle wichtigen Details.

Neue Antragsformulare auf Bürgergeld finden Sie außerdem auf der Internetseite des Jobcenters der Stadt Würzburg (www.jobcenterwuerzburg.de) und auf der des Landkreises (www.landkreis-wuerzburg.de/Jobcenter). (dpa/red)

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