Würzburg (dpa/lby) – Ein Schüler aus Unterfranken klagt gegen seine häusliche Quarantäne, scheitert aber mit seinem Eilantrag bei Gericht. Der 13-Jährige hatte vom Landratsamt Schweinfurt die Auflagen erhalten, zu Hause zu bleiben und einen Coronatest machen zu lassen, nachdem ein anderer Schüler in der Klasse positiv auf das Virus getestet worden war. Gegen beide Auflagen hatte der Schüler, vertreten durch seine Eltern, geklagt. Wie das Verwaltungsgericht in Würzburg berichtete, wurde der Antrag abgelehnt.
Der Schüler hatte die Anordnung der Gesundheitsbehörde als willkürlich empfunden. Im Klassenzimmer hätten die Schüler Abstand eingehalten und eine Maske getragen, außerdem seien Coronatests unzuverlässig.
Das Gericht lehnte diese Argumentation ab. Die Quarantäneanordnung sei keine rechtswidrige Freiheitsentziehung, befanden die Richter. Die Testung zur Klärung, ob der Antragsteller selbst infiziert sei, sei auch zumutbar.
Die Rechtsvertreter des Schülers haben nun eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München angekündigt. Dort liegen auch bereits eine Reihe weiterer Eilverfahren, auch wegen des für November beschlossenen Teil-Lockdowns in Bayern.