Die Omikron-Variante des Corona-Virus breitet sich weiter aus – Kontaktbeschränkungen beschlossen, einen umfassenden Lockdown mit der Schließung von Restaurants und Geschäften wird es aber vorerst nicht geben – die Beschlüsse von Bund und Ländern im Detail
Um die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zu bremsen, haben Bund und Länder umfassende Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen, darunter Kontaktbeschränkungen, aber noch kein allgemeiner Lockdown. Sie sollen aber erst nach Weihnachten gelten.
Spätestens ab 28. Dezember soll generell eine Obergrenze von zehn Personen für Privattreffen gelten. Kanzler Olaf Scholz verständigte sich mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag zudem auf die Schließung von Clubs und Diskotheken und leere Ränge bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte neben den Kontaktbeschränkungen wegen der Omikron-Variante deutlich weitreichendere Maßnahmen gefordert, einen umfassenden Lockdown mit der Schließung von Restaurants und Geschäften wird es aber vorerst nicht geben.
„Corona macht keine Weihnachtspause“, sagte Scholz bei der Vorstellung der Maßnahmen. Man habe zwar die vierte Corona-Welle derzeit gut im Griff. Die besonders ansteckende Omikron-Variante, die den Impfschutz unterlaufen könne, führe aber zu einer fünften Welle, auf die man sich jetzt vorbereiten müssen. „Wir können und dürfen nicht die Augen verschließen vor dieser nächsten Welle“, sagte er.
„Nicht mehr die Zeit für Partys“
Ziel der neuen Maßnahmen ist es, die zwischenmenschlichen Kontakte massiv zurückzufahren – vor allem mit Blick auf Silvester. „Es ist derzeit nicht mehr die Zeit für Partys und gesellige Abende in großer Runde“, sagte Scholz.
Neben den neuen Beschränkungen soll die Impfkampagne weiter vorangetrieben werden – auch während der Weihnachtstage und zwischen den Feiertagen. Bis Ende Januar werden 30 Millionen weitere Auffrischungsimpfungen angestrebt. Mindestens 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung haben bereits einen sogenannten Booster bekommen. Mindestens 70,4 Prozent sind bisher zweifach geimpft oder haben die Einmal-Impfung von Johnson & Johnson erhalten.
Scholz strebt als „Zwischenziel“ eine Impfquote von 80 Prozent an. „Und wenn wir das erreicht haben, müssen wir das nächste Ziel in den Blick nehmen“, sagte er. Er befürwortete auch erneut eine allgemeine Impfpflicht, über die im neuen Jahr der Bundestag abstimmen soll.
Impfungen
Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Sie versprechen: „Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.“ Impfangebote für Kinder sollen ausgebaut werden.
Impfpflicht
Die Länder bitten den Bund, die Vorbereitungen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
Kritische Infrastrukturen
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Strom- oder Energieversorgung sollen sich auf steigende Infektionszahlen durch die Omikron-Variante vorbereiten.
2G-Regel
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels gilt die 2G-Regel weiter. Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Auch ein zusätzlicher Test kann vorgeschrieben werden.
Kontaktveschränkungen bei privaten Treffen
Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Menschen teilnehmen, dürfen sich drinnen und draußen nur Angehörige eines Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Geburtstag sind ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. Für Geimpfte und Genesene gilt spätestens ab dem 28. Dezember: Es dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, Kinder nicht mitgerechnet.
Testpflicht
Ungeimpfte dürfen weiterhin nur mit tagesaktuellem Schnelltest zur Arbeit sowie Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen.
- Zusätzliche Termine an den BRK-Teststellen zu Weihnachten und Silvester: Hier erfahren Sie mehr.
Vorsicht
Bund und Länder rufen die Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Kontaktbegrenzung, zu Hygienemaßnahmen, Abstand und vorsorglichen Tests auf.
Silvesterböller
Versammlungen zu Silvester und Neujahr sind verboten. An von den Kommunen ausgewiesenen öffentlichen Orten soll es wie bereits beschlossen kein Silvesterfeuerwerk geben. Der Verkauf von Böllern ist verboten.
Clubs und Diskotheken
Spätestens ab dem 28. Dezember sollen überall Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen und Tanzveranstaltungen verboten werden.
Großveranstaltungen
Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.
Kampf gegen die Omikron-Variante: Wie es weiter geht
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 7. Januar erneut treffen. Bis dahin soll die Bundesregierung auf Grundlage von Empfehlungen des Expertenrats Pläne mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante vorlegen. Gegebenenfalls soll eine Anpassung der Corona-Wirtschaftshilfen vorbereitet werden. (dpa)