Aufgepasst: Rund die Hälfte aller Abrechnungen beinhalten Fehler – Wichtige Tipps zum Thema Nebenkostenabrechnung
Jedes Jahr flattert sie Mieterinnen und Mietern aufs Neue ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Sie sorgt häufig für Verwirrung. Da hilft es, zumindest die Grundlagen der Abrechnung nachvollziehen zu können. Wer im Dickicht der Zahlen und Positionen den Überblick zu verlieren droht, sollte sich von Fachleuten kompetent und unabhängig beraten lassen. Dazu gehören auch die Beraterinnen und Berater der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
„Ach, das wird schon stimmen …“ – Diesem Impuls sollten Mieterinnen und Mieter angesichts häufig mehrseitiger Nebenkostenabrechnungen unbedingt widerstehen. Beratungsstellen wie die Energieberatung der Verbraucherzentrale wissen aus Erfahrung: Rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen beinhalten Fehler, die für Mieterinnen und Mieter ungerechtfertigte Mehrkosten bedeuten. Prüfen – oder prüfen lassen – lohnt sich daher.
Eine Frage der Zeit
Wer sich nicht sofort an die einzelnen Positionen herantraut, sollte zumindest prüfen, ob die Vermieter die grundlegenden Fristen für die Nebenkostenabrechnung eingehalten haben.
Abrechnungszeitraum: Er beginnt am Tag des Einzugs oder zu einem vereinbarten Stichtag und endet ein Jahr später. Innerhalb dieses Zeitraums erfassen die Vermieter sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bewirtschaftung des Mietobjekts anfallen, und legen sie auf die Mietparteien um. Dieser Zeitraum muss in der Nebenkostenabrechnung eindeutig benannt sein. Zudem sollten Mieterinnen und Mieter prüfen, ob sich die aufgeführten Kosten tatsächlich auf ihre Wohnung beziehen. Nicht selten schleichen sich hier Fehler ein und die Abrechnung gilt für die Wohnung 2. OG rechts statt für die eigene Wohnung im EG links.
Abrechnungsfrist: Vermieter müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung erstellen und den Mieterinnen und Mietern zukommen lassen.
Verjährung: Vermieter müssen innerhalb von drei Jahren nach Ende des Abrechnungszeitraums Nachzahlungen geltend machen. Versäumen sie diese Frist, erlischt der Anspruch auf Nachzahlungen und Mieterinnen und Mieter müssen Kosten zumindest aus der verjährten Nebenkostenabrechnung nicht mehr zahlen.
Posten für Posten: Aufbau der Nebenkostenabrechnung
Zugegeben: Nebenkostenabrechnungen können auf den ersten Blick kompliziert aussehen. Da hilft es zu wissen, welche Informationen das Dokument unbedingt enthalten muss. Diese Elemente dürfen nicht fehlen:
Abrechnungszeitraum: Auf der Nebenkostenabrechnung muss der Zeitraum der Abrechnung enthalten sein.
Gesamtkosten: Die Vermieter müssen neben den Beträgen für Betriebskostenarten wie Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten oder weiteren Kosten auch die Gesamtkosten für das Haus auflisten.
Umlageschlüssel: Vermieter können die Nebenkosten nach verschiedenen Umlageschlüsseln bzw. Verteilerschlüsseln umlegen. Dazu gehören Verbrauch, Anteil der Wohnfläche, Personenanzahl und Wohneinheiten. Es muss deutlich werden, welchen Verteilerschlüssel die Vermieter wofür verwenden. Ansonsten müssen sie die Kosten nach Anteil der Wohnfläche umlegen. Vermieter dürfen zudem nicht alle Nebenkostenarten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Anteilige Kosten: Neben der Auflistung der Gesamtkosten müssen Vermieter schlüssig erklären, wie hoch der Anteil pro Mieterpartei ist.
Vorauszahlungen: Auf der Nebenkostenabrechnung müssen Vermieter angeben, wie hoch die Summe der Vorauszahlungen der Mietparteien war und diese mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnen. Daraus ergibt sich, ob Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung rechnen müssen oder eine Rückzahlung erhalten.
Beratung zur Nebenkostenabrechnung
Hilfe und weitere Tipps zum Thema Energiesparen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.