Jedes Jahr flattert sie Mieterinnen und Mietern aufs Neue ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Sie sorgt häufig für Verwirrung. Da hilft es, zumindest die Grundlagen der Abrechnung nachvollziehen zu können.
Gericht: Fluchender Mieter darf bleiben – die „einmalige und jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung“ ist kein Kündigungsgrund.
Anstieg der Mieten durch Pandemie verlangsamt, aber nicht gestoppt Die Corona-Pandemie hat den Anstieg der Mieten in Bayern verlangsamt, aber nicht gestoppt. Eine dauerhafte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist nach