Natur- und Artenschutz: Bis zu 500 Euro Förderung

Auch Vereine und Organisationen können für Projekte des Natur- und Artenschutzes eine finanzielle Förderung von bis zu 500 Euro beantragen. Darunter fallen unter anderem die Schaffung und Sicherung von Lebensräumen etwa mit dem Anlegen von Blühflächen oder der Vermehrung alter und seltener Obstbaumsorten. Foto Landratsamt Würzburg

Förderung von Natur- und Artenschutz im Landkreis Würzburg: Bis zu 500 Euro Zuschuss für Umweltprojekte

Der Kreistag hat im Herbst 2021 Richtlinien zur „Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes“ beschlossen. Auch Vereine und Organisationen haben jetzt die Möglichkeit, für ihre Projekte im Natur- und Artenschutz eine finanzielle Förderung von bis zu 500 Euro zu beantragen.

Mit der Förderung möchte der Landkreis Würzburg insbesondere die Bayerische Biodiversitätsstrategie aktiv unterstützen. Schwerpunkte sind die Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt, der Erhalt der Vielfalt der Lebensräume und die Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen.

Durch die Förderungen sollen der Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert und verbessert, die Lebensräume und Lebensbedingungen heimischer Tier- und Pflanzenarten erhalten, strukturiert und neu geschaffen werden. Zudem soll die Aufnahme, Betreuung und Versorgung von Fundtieren der besonders oder streng geschützten Arten gesichert werden, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.

Welche Projekte können eine Förderung erhalten?

Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Standorten heimischer, insbesondere gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus die Neuschaffung von ökologisch wertvollen Strukturen für Insekten und andere Artengruppen, sowohl in der freien Landschaft als auch im Siedlungsbereich.

Dazu kommen biodiversitätsfördernde Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von besonders oder streng geschützten Tierarten, insbesondere die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren.

Beispiele dafür wären unter anderem der Erhalt oder die Vermehrung alter und seltener Obstsorten, das Anlegen von Blühflächen oder Blühstreifen, Dachbegrünung oder insektenfreundlicher Fassadenbewuchs. Auch die Umweltbildung in Kitas, Schulen oder Ausbildungsstätten könnte dazu zählen. Finanziell unterstützt würde dabei etwa die Anschaffung von Baumaterial für Insektenhotels, der Kauf von Saatgut oder Setzlingen.

Zuwendungsempfänger können neben kommunalen Körperschaften und deren Zusammenschlüssen auch Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen sein. Voraussetzung ist, dass diese sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen.

Auch Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke und Betreiber von Auffangstationen für besonders oder streng geschützte Tierarten können eine Förderung beantragen. Der Fördersatz für die Projekte beträgt 90 Prozent, höchstens jedoch 500 Euro pro Projekt.

Detaillierte Informationen können den Förderrichtlinien auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de/naturschutz entnommen werden. Weitergehende Fragen oder die Beantragung der Förderung können an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Würzburg gerichtet werden. Per E-Mail an naturschutz@lra-wue.bayern.de oder telefonisch an Thomas Pabst unter 0931 80 03 54 60.

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