Über die Hälfte der Kreisstraßen gilt als sanierungsbedürftig

Sanierungsbedürftige Straßen im Landkreis Würzburg: Verkehrssicherheit erhöhen und größeren Schäden vorbeugen

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur des Landkreises Würzburg hat in seiner jüngsten Sitzung erneut über zentrale Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des Kreisstraßennetzes im Landkreis Würzburg beraten: Denn über die Hälfte der Kreisstraßen im Landkreis Würzburg gilt als sanierungsbedürftig.

Angesichts begrenzter Haushaltsmittel, wachsender Verkehrsbelastung und steigender Anforderungen an Sicherheit und Nachhaltigkeit standen verschiedene Themen auf der Tagesordnung. Besonders im Fokus waren die Ergebnisse der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung der insgesamt 330 Kilometer langen Kreisstraßen sowie der geplante Ausbau der WÜ 10 zwischen Hettstadt und Greußenheim.

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat im Auftrag des Landkreises 2024 erneut den Zustand der Kreisstraßen im Landkreis Würzburg erfasst und bewertet. Die Daten werden durch ein Spezialfahrzeug im fließenden Verkehr erhoben. Dabei wird die Fahrbahnoberfläche hinsichtlich Ebenheit, Griffigkeit sowie substanzrelevanter Merkmale wie Risse oder Flickstellen überprüft. Die dabei erhobenen Messdaten werden in Zustandsnoten von 1 („sehr gut“) bis 5 („sehr schlecht“) übertragen.

Neben der Straßensubstanz fließen auch Aspekte wie Verkehrssicherheit und Fahrkomfort in die Bewertung ein. Für die Interpretation der Noten gelten Orientierungswerte: Neubauabschnitte sollen eine Note von höchstens 1,5 erreichen. Wird ein Wert von 3,5 überschritten, sind verstärkte Beobachtung und Ursachenanalyse erforderlich. Ab einer Note von 4,5 gilt der Schwellenwert als überschritten – bauliche Maßnahmen sowie temporäre Verkehrsregelungen wie Geschwindigkeitsreduzierungen können dann notwendig werden.

Die ZEB-Ergebnisse aus dem Jahr 2024 wurden dem Ausschuss durch das Staatliche Bauamt vorgestellt. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen im Kreisstraßennetz und die Festlegung künftiger Ausbaupläne. Dabei zeigte sich: Mehr als die Hälfte der Kreisstraßen im Landkreis weisen Werte oberhalb des Schwellenwerts auf und gelten somit als sanierungsbedürftig.

Landrat Thomas Eberth betonte: „Das bedeutet nicht, dass diese Straßen akut unsicher sind. Vielmehr geht es um eine mittelfristige Sanierungsplanung und das Vorbeugen größerer Schäden. Durch angepasste Geschwindigkeitsbegrenzungen lässt sich die Verkehrssicherheit kurzfristig verbessern. Wir haben momentan leider nicht die finanziellen Mittel, um alle betroffenen Straßen gleichzeitig zu sanieren und müssen deshalb immer wieder priorisieren.“

Ausbau zwischen Hettstadt und Greußenheim

Ein zentrales Thema der Sitzung war der geplante Ausbau der Kreisstraße WÜ 10. Diese verbindet auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern die Staatsstraßen 2310 und 2298 zwischen Hettstadt und Greußenheim. Die WÜ 10 wurde bereits im Ausbauplan von 2022 mit höchster Dringlichkeit eingestuft. Denn: im gesamten Streckenabschnitt ist der Schwellenwert überschritten. Zudem entspricht die Fahrbahnbreite nicht den Anforderungen, insbesondere mangelt es an standfesten und ausreichend breiten Banketten. Die Strecke verläuft zudem durch Trinkwasserschutzgebiete – sowohl das bestehende in Greußenheim als auch das geplante erweiterte Schutzgebiet „Zeller Quellstollen“, was in der weiteren Planung und späteren Bauausführung besondere Rücksicht erfordert.

Das Staatliche Bauamt Würzburg stellte dem Ausschuss drei Varianten für den Ausbau vor, die sich vor allem im Höhenverlauf der Trasse und in den Kosten unterscheiden. Jan Voll, Abteilungsleiter für den Landkreis Würzburg des Bereichs Straßenbau, empfahl die Variante, bei der die Straße um 30 Zentimeter angehoben wird. Diese Lösung koste rund 4,9 Millionen Euro, berücksichtige jedoch in besonderem Maße wasserwirtschaftliche, verkehrssicherheitsrelevante und ökologische Aspekte.

Der Ausschuss entschied sich mit drei Gegenstimmen jedoch für die kostengünstigste Variante mit einem Volumen von rund 1,6 Millionen Euro. Diese sei für den Ausbau ausreichend und sieht die Erneuerung der Asphaltschicht und eine Erhöhung der Tragschicht um vier Zentimeter vor. Das Staatliche Bauamt wird nun die Umsetzung dieser Variante vorbereiten.

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