Kreativ bei der Mehrwertsteuer?

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

VerbraucherService Bayern empfiehlt, Händler zu konfrontieren

Kreativ dank Mehrwertsteuer-Senkung? Seit dem 1. Juli 2020 ist die Mehrwertsteuer gesenkt, von 19 auf 16 Prozent und für Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent. Voraussichtlich dauert die Mehrwertsteuersenkung bis zum Ende des Jahres. Ziel ist es, den Konsum in Deutschland damit anzukurbeln. Aber geben die Händler die hiermit verbundene Preisersparnis auch wirklich an die Verbraucher weiter? Verpflichtet dazu sind sie nämlich nicht.

Der VerbraucherService Bayern (VSB) hat sich umgeschaut, wie die verschiedenen Geschäfte reagiert haben. Neben einer neuen Preisauszeichnung oder einem generellen Abzug an der Kasse fand der VSB auch sehr kreative Lösungen.

So gibt es in einer Großbäckerei aus München Aktionsgutscheine, die erst beim nächsten Kauf einen Rabatt von zwei Prozent einräumen. Andere Geschäfte geben Zugaben wie Söckchen beim Schuhkauf, Wurst beim Metzger, extra Semmel beim Bäcker, Trinkflasche beim Fahrradhändler oder ähnliche kleine Geschenke. Ein großes Bekleidungsgeschäft nimmt den „Wumms“ von Finanzminister Olaf Scholz wörtlich und macht aus drei Prozent gleich sechs Prozent Preissenkung.

Es gibt aber auch Händler, die die Senkung nicht weitergeben mit dem Argument, dass die Firma sich in einem Insolvenzverfahren befindet, schon Sonderpreise hat oder dass die Preise ohnehin schon so niedrig sind, dass eine weitere Reduktion nicht möglich ist. Ein Onlineversandhändler für Ökomoden gibt die Senkung nicht an die Kunden weiter, sondern zahlt das Geld in einen „Solidarity Fund“.

„Falls die Mehrwertsteuersenkung bei ihrem Einkauf nicht an Sie weitergegeben wird, sollten Sie den Händler darauf ansprechen“, rät Ulrike Birmoser vom VSB: „Gerade bei größeren Ausgaben lässt sich häufig verhandeln.“

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