Neue Katzenschutzverordnung in Würzburg

Wer draußen herumstreunen will, muss kastriert sein: Neue Katzenschutzverordnung soll helfen, die unkontrollierte Vermehrung der Katzen in Würzburg in den Griff zu kriegen

Geschätzt zwei Millionen Streunerkatzen leben in Deutschland. Auch in Würzburg werden jährlich viele kranke, verletzte und unterversorgte Katzen unter mitleiderregenden Umständen aufgefunden. Ein besonderes Problem stellen unterkühlte, verlassene und kranke Katzenbabys dar, die in vielen Fällen trotz aller Hilfe nicht gerettet werden können. Jetzt gibt es eine neue Katzenschutzverordnung für Würzburg.

Das Problem der unkontrollierten Vermehrung der Katzen veranlasste den Stadtrat, vor kurzem eine Katzenschutzverordnung zu beschließen. Ab 1. März 2025 gelten folgende Vorgaben für alle freilaufenden Katzen in der Stadt Würzburg: Sie müssen mittels eines Mikrochips oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und im Haustierregister von Tasso oder in „Findefix“ eingetragen sein. Außerdem müssen freilaufende Tiere kastriert sein. Dr. Lieven Pool vom Veterinäramt der Stadt weist darauf hin, dass „die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt durchgeführt werden darf“.

Was geschieht, wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte freilaufende Katzen im Stadtgebiet aufgefunden oder eingefangen werden? Laut Dr. Pool werden dann die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet.

Für weitere Fragen zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung in Würzburg steht der Fachbereich Verbraucherschutz/Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung unter Tel. 0931 37 28 24 zur Verfügung.

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