Jeder Dritte nutzt im Auto illegal Blitzer-Apps

So schön kann Autofahren sein: Einfach frei und ohne Blick auf das Tempolimit über Landstraßen und durch pittoreske Ortschaften sausen – wenn eine Radarfalle kommt, piepst es und man bremst kurz ab. So oder so ähnlich sind deutschlandweit zahlreiche Fahrer unterwegs. Laut AutoScout24-Umfrage räumt jeder Dritte ein, zumindest hin und wieder eine Blitzer-App einzuschalten.

Der Download von Blitzer-Apps ist erlaubt, die Benutzung während der Fahrt allerdings nicht: Es droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Sie sind praktisch, sparen richtig Geld ein – und sie sind illegal. Die Rede ist von Apps, die Autofahrende vor Radarkontrollen warnen. Die Blitzer-Apps lassen sich auf jedes Smartphone laden und sind teilweise bereits auf Navigationsgeräten vorinstalliert.

Aber Achtung: Man darf sich eine solche App downloaden, während der Fahrt nutzen darf man sie allerdings nicht. Tatsächlich halten sich nur zwei Drittel der Autofahrer an diese Regelung, jeder Dritte nutzt die kleinen Helferlein – zumindest manchmal. Das ist das Ergebnis einer aktuellen und repräsentativen Umfrage von AutoScout24. Der Online-Automarkt hat dazu im Februar dieses Jahres gemeinsam mit Innofact 1.000 Autohalter und -halterinnen aus Deutschland befragt. Demnach hat jeder zehnte Fahrer die Blitzer-App immer bzw. meistens aktiviert.

Interessant ist hingegen ein Blick auf die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen: 19 Prozent in dieser Gruppe räumen ein, immer bzw. meistens ein entsprechendes Gerät während der Fahrt eingeschaltet zu haben. Am regelkonformsten sind hingegen Fahrende ab 50 Jahren unterwegs: 71 Prozent haben ihr Device abgedreht oder wissen gar nicht, dass es so etwas überhaupt gibt. Nur 8 Prozent der Fahrenden über 50 räumen ein, sich via App immer bzw. meistens über den Standort von Radarfallen informieren zu lassen.

Besitz erlaubt, Nutzung verboten

Beim Blick auf die juristischen Regelungen wird es vertrackt. So ist der Besitz einer App mit Blitzer-Warnfunktion zwar genauso erlaubt wie derjenige eines Navigationsgeräts mit entsprechendem Service. Man darf die entsprechenden Tools sogar nutzen – aber nicht während der Fahrt. Genauer: Der Fahrzeugführer darf den Radarwarner nicht verwenden, der Beifahrer aber durchaus. Wer mit eingeschaltetem Radarfallen-Alarm in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit 75 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch Vorsicht: Die Strafen in den EU-Nachbarländern sind zum Teil deutlich höher.

Weiterhin erlaubt ist es, sich vor Fahrtantritt über Blitzer-Stationen auf der Route zu informieren und sich vom Radio über aktuelle Geschwindigkeitsmessungen ins Bild setzen zu lassen. Am besten aber, man hält sich ganz einfach an das vorgegebene Geschwindigkeitslimit.

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