Hetze im Faschingszug durch Würzburg: Urteil nicht rechtskräftig

Foto Daniel Karmann/dpa/Archiv

Würzburg (dpa/lby) – Hetze im Faschingszug durch Würzburg: Vier wegen Volksverhetzung verurteilte Angeklagte haben gegen die Entscheidung des Landgerichts Würzburg Revision eingelegt. Nun muss sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befassen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Die drei angeklagten Männer und eine Frau sollen beim Würzburger Faschingszug 2017 gegen Flüchtlinge gehetzt haben: Sie waren am 13. Oktober im Berufungsprozess wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht hatte im Wesentlichen die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt.

Im Prozess abgespielte Fernsehaufnahmen zeigten, wie sich die Angeklagten im Alter zwischen 28 und 61 Jahren in den Faschingszug einreihten. Die Gruppe präsentierte ein Banner mit der Aufschrift „Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!“. Drei von ihnen hatten ihr Gesicht schwarz bemalt und jamaikanische Rasta-Mützen aufgesetzt. In den Videos sind Schmährufe zu hören. Die Angeklagten beteuerten, die Aktion sei als Kritik an der Flüchtlingspolitik zu verstehen.

Videos vom „Dritten Weg“ veröffentlicht

Chatverläufe erhärteten jedoch den Verdacht, dass sich die Gruppe zur Hetze im Faschingszug in Würzburg verabredet hat. Videos der Aktion wurden auf digitalen Kanälen der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg veröffentlicht. Polizeibeamte, die als Zeugen vernommen wurden, bestätigten die Nähe der Angeklagten zur rechtsextremen Szene.

Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen zu Geldstrafen zwischen 3.850 bis 7.700 Euro. In zwei Fällen wurden 100 Tagessätze zu je 40 Euro festgelegt, in den anderen beiden 110 Tagessätze zu 35 und 70 Euro.

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