Frauen missbraucht und heimlich gefilmt: Täter geht ins Gefängnis

Foto Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Vergewaltigungsprozess in Würzburg : Mehrere Jahre Haft für einen 31-Jährigen, der mehrere Frauen vergewaltigt und heimlich gefilmt hat

Wegen der Vergewaltigung mehrerer Frauen, die er auch heimlich gefilmt hat, ist ein 31-Jähriger vom Landgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem ist eine spätere Unterbringung in Sicherungsverwahrung möglich, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen schweren sexuellen Missbrauch gegen eine widerstandsunfähige Person filmte. Dafür und unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie mehrerer Vergewaltigungen wurde er verurteilt. Die Taten ereigneten sich zwischen 2016 und 2018. Mehrere der betroffenen Frauen traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Einer von ihnen muss der Mann 20.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der Prozess gegen den 31-Jährigen war bereits im vergangenen Sommer gestartet. Für Aufsehen hatten schon damals nicht nur die Taten gesorgt, für die er nun verurteilt wurde. Der ehemalige Lehramt-Student soll darüber hinaus Frauen mit einer Laptop-Kamera oder dem Handy heimlich beim – laut Gericht einvernehmlichen – Sex gefilmt haben. Vor Gericht gab der frühere Hobby-Kickboxer das zu. Diese Verfahren wurden eingestellt. Das ist nach Angaben des Landgerichts möglich, wenn kleinere Strafen im Vergleich zu anderen zu erwartenden Strafen nicht erheblich ins Gewicht fallen würden.

Ex-Kickboxer droht Sicherungsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von neun Jahren mit Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate ohne Sicherungsverwahrung.

Das Gericht behielt sich vor, diese noch nachträglich für den Angeklagten anzuordnen. Das bedeutet, dass das Gericht bis zur vollständigen Vollstreckung der Strafe Zeit mit einer solchen Entscheidung hat, etwa wenn von dem Mann weiter erhebliche Straftaten zu erwarten sind. (dpa/lby)

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