Das gilt Silvester in Würzburg

Silvester daheim: Mehr Feuerwerk gibt´s dieses Jahr nicht in Würzburg. Bild von Free-Photos auf Pixabay

Kein Feuerwerk, nächtliche Ausgangssperre: Diese Regeln gelten an Silvester in Würzburg

Ein Jahr geht zu Ende, dem kaum einer nachweinen wird: Morgen ist Silvester, und die Stadt Würzburg weist aktuell noch einmal auf die Regelungen für die Silvesternacht hin. Durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzt wurde in diesem Jahr der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk, wie Raketen, Batterien, Knaller) an Verbraucher untersagt.

Auch in der Silvesternacht gilt die bayernweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Sie besagt, dass man sich nachts nur bei gewichtigen und unabweisbaren Gründen, z. B. bei medizinischen Notfällen oder bei beruflicher Tätigkeit, außerhalb einer Wohnung aufhalten darf. Das Abbrennen eines Feuerwerks, wenn man z. B. noch aus dem Vorjahr Restbestände von pyrotechnischen Gegenständen hat, ist in keinem Fall ein Grund nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Wohnung zu verlassen.

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Hinzu kommen ein bayernweites Konsumverbot von Alkohol und ein Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum. Lediglich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen dürfen maximal zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen (zzügl. der zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren) zu Hause feiern.

Auch wenn durch die nächtliche Ausgangssperre niemand zum Böllern die Wohnung verlassen darf und ein deutschlandweites Verkaufsverbot besteht, bleibt dennoch zusätzlich die Würzburger Rechtslage aus den Vorjahren bestehen. Danach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf der Domstraße, dem Domplatz sowie dem Platz am Vierröhrenbrunnen und auf der Alten Mainbrücke verboten. Hinzu kommen die Verbote rund um die Wallfahrtskirche „Käppele“ inkl. Vorplatz sowie Verbote im Bereich der Festungsanlage Marienberg und rund um die Würzburger Residenz inkl. Residenzplatz. Auch die sonstigen gesetzlichen Verbote, wie das Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe (8 Meter) von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, bleiben ergänzend in Kraft.

Krankenhäuser und Notfallambulanzen bereits jetzt stark belastet

„Wir wissen um die Brisanz der Einschränkungen. Dennoch ist die Einhaltung der Ausgangssperre und damit der Verzicht auf das Böllern sehr wichtig“, so Kommunalreferent Wolfgang Kleiner. Er weist darauf hin, dass durch die andauernde angespannte Corona-Pandemie Krankenhäuser und Notfallambulanzen bereits jetzt stark belastet sind. „Da ist jeder Unfall einer zu viel“, meint er. Daher fordert er nachdrücklich dazu auf, auch auf privaten Flächen auf ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten.

Das Ordnungsamt der Stadt hat für die Silvesternacht ein Sicherheitskonzept mit der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt abgestimmt. Für die Umsetzung dieses Konzeptes werden auch der Kommunale Ordnungsdienst sowie Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes zum Schutz von öffentlichen Einrichtungen und Brücken im Einsatz sein.

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