Die aktuellen Corona-Regeln, Inzidenz-Werte und die Krankenhausampel für das Stadtgebiet Würzburg und den Landkreis am Dienstag, 6. Dezember 2022
Corona-Inzidenz, Krankenhausampel und aktuelle Regeln: Das sind die RKI-Inzidenzwerte von heute für die Stadt und den Landkreis Würzburg.
Corona-Inzidenz im Stadtgebiet Würzburg: 198,5
Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg: 136,4
Krankenhaus-Ampel steht auf GRÜN.
- Mehr über die Lage in Würzburg und die aktuell gültigen Regeln finden Sie auf dem Corona-Dashboard der Stadt.
- Corona-Impfung: alle Angebote in Stadt und Landkreis Würzburg finden Sie hier.
Seit 2. September 2021 ist die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung der 3G-Regelungen (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant (hier lesen Sie den dazugehörigen Artikel auf wob24.net).
An die Stelle der 7-Tage-Inzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems. Diese bayernweite Ampel wird über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben.
3G – geimpft, genesen oder getestet
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt weiterhin fest, dass bei einem Überschreiten der 35er-Grenze der Zutritt zu bestimmten Aktivitäten im Innenbereich mittels der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) geregelt werden soll.
Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Würzburg: klick hier.
Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?
- Geimpft: Vollständig gegen Covid-19 geimpft sind Personen, die mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind (derzeit die Impfstoffe von Biontech, Astrazeneca, Moderna, Johnson & Johnson), über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
- Getestet: Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, welche bereits im Rahmen des verbindlichen Schulkonzepts regelmäßig getestet werden. Zulässig ist ebenfalls ein negatives Testergebnis eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Genesen: Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt. Möchten Genesene ihre Erleichterungen von den Corona-Regeln nach Ablauf der 180 Tage behalten, müssen sie sich impfen lassen, wobei eine einmalige Impfung zur Auffrischung des Immunschutzes ausreicht.
Kontakt zum Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg
Aufgrund des aktuell deutlich erhöhten Anruferaufkommens wird die Erreichbarkeit des Corona-Bürgertelefons von Stadt und Landkreis Würzburg nochmals erweitert: Ab sofort ist das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0931 8003-5100 montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt.
Anruferinnen und Anrufer haben aktuell meist Fragen zur Corona-Schutzimpfung, zu den aktuell geltenden Regelungen sowie zu (kostenlosen) Testmöglichkeiten. Um diesem erhöhten Informationsbedarf gerecht zu werden, werden die Telefonzeiten des Bürgertelefons ab sofort erweitert.
Weitergehende Informationen, auch zu Impfangeboten und Teststellen: www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus