Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr: Maskenpflicht ab Montag, 27. April

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: „Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Dafür kann eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein sein. Allerdings sollte dennoch darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“

Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab dem kommenden Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die (wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken) bereits derzeit oder ab dem 27. April geöffnet haben dürfen.

Seit Montag dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab dem 27. April folgen dann Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Außerdem dürfen dann auch alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.

Huml erläuterte: „Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran.“

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