Altenpflegerin wegen Mordversuchs verurteilt

Die Angeklagte wird in den Gerichtssaal geleitet. Foto Nicolas Armer/dpa/archivbild

Pflegerin spritzt Seniorinnen widerrechtlich Insulin

Zwei Jahre und zehn Monate in Haft für Volkacher Altenpflegerin

Weil sie zwei dementen Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hat, soll eine Altenpflegerin nach einem Urteil des Landgerichts Würzburg zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Die Kammer verurteilte die 49-Jährige am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die deutsche Pflegerin hatte gestanden, im November 2020 in einem Seniorenheim in Volkach (Landkreis Kitzingen) den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verabreicht haben, obwohl sie gar nicht berechtigt war, Medikamente oder Spritzen zu geben. Sie kamen in lebensgefährlichem Zustand ins Krankenhaus, wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen.

Die Anklage hatte wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert. Die Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach. Die 49-Jährige habe „das Vertrauensverhältnis in Pflegekräfte in besonders verwerflichem Maß missbraucht“.

Der Verteidiger hatte auf zweifache gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von höchstens zwei Jahren gefordert. Die 49-Jährige bat im Prozess um Verzeihung. „Es tut mir von Herzen leid.“ (dpa/lby)

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