Wer hat Vorfahrt in engen Straßen?

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Bei parkenden Autos oder anderen Hindernissen kommt die Frage nach der Vorfahrt in engen Straßen auf – verschiedene Situationen im Check

Wenn parkende Autos die Straße verengen oder andere Hindernisse die Durchfahrt erschweren, entsteht bei Gegenverkehr für viele Autofahrer ein Albtraumszenario. Reicht der Platz zum Vorbeifahren? Wer hat Vorfahrt in engen Straßen? Und wer kommt für den Schaden auf, wenn es trotz aller Vorsicht kracht? Tom Louven, Partneranwalt von Geblitzt.de, erklärt, welche Vorfahrtsregeln in verschiedenen Szenarien gelten und wer bei Unfällen haftet.

Situation 1: Eine Fahrbahn verengt

In klassischen Szenarien, in denen eine Straßenseite durchgehend blockiert ist, beispielsweise durch parkende Autos, hat derjenige Vorrang, der auf seiner Seite weiterfahren kann. Der Verkehr auf der versperrten Fahrbahn muss warten und den Durchgang ermöglichen. „Gemäß Paragraph 6 der Straßenverkehrs-Ordnung gilt grundsätzlich, dass derjenige, der an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren möchte, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen muss“, erklärt Tom Louven.

Situation 2: Beide Richtungen betroffen

Schwieriger wird es, wenn auf beiden Straßenseiten parkende Fahrzeuge stehen. Oftmals ergeben sich dann abwechselnd Lücken zum Ausweichen, doch es ist nicht eindeutig erkennbar, wer Vorfahrt hat. „In diesem Fall sollten beide Fahrer vorsichtig an die Engstelle heranfahren, bis eine Möglichkeit zum Ausweichen besteht. Derjenige, der die Engstelle zuerst erreicht, hat Vorfahrt, während der andere Platz machen muss. Beide Fahrer sollten in solchen Situationen vorausschauend fahren und Rücksicht auf den jeweils anderen nehmen“, rät Tom Louven.

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Situation 3: Nichts geht mehr

Wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig an einer Engstelle ankommen oder es schlichtweg keine Ausweichmöglichkeit gibt, müssen sich die Fahrer untereinander verständigen. „Hier gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Schon in Paragraph 1 der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es schließlich, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten muss, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, weiß Tom Louven.

Wenn es kracht

Fahren zwei Autos in Engstellen aneinander vorbei, sollte die Geschwindigkeit reduziert und das Rechtsfahrgebot eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Unfällen, Kratzern im Lack oder abgetrennten Seitenspiegeln, wird es oftmals kompliziert. „Wenn keinem Fahrer ein höheres Verschulden nachgewiesen werden kann, erfolgt eine Haftungsteilung. Beide Fahrer haften dann zur Hälfte für den entstandenen Schaden“, erklärt Tom Louven.

Manche Autofahrer bleiben auch einfach stehen, in der Hoffnung, dann einer möglichen Haftung aus dem Weg zu gehen. Der Rechtsexperte: „Auch dann nimmt man noch aktiv am Straßenverkehr teil und Gerichte gehen in solchen Fällen regelmäßig von einer Mithaftung aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeugs aus. Meist in Höhe von 25 Prozent.“ 

Im Falle eines Unfalls sollten Fahrer Fotos von der Situation machen, nach Augenzeugen suchen, deren Kontaktdaten notieren und gegebenenfalls die Polizei rufen. Diese Maßnahmen können später helfen, Ansprüche durchzusetzen und die Haftung im Unfallfall zu klären.

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