Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

In kurzen Videoclips erklärt Dr. Barbara Finkenberg, stellv. Leiterin des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, die aktuellen Regelungen rund um Isolation und Quarantäne. Weiter gibt sie Tipps für eigenverantwortliches Handeln während der hochansteckenden Omikron-Welle. Foto Lucas Kesselhut

Gesundheitsamt informiert jetzt auch mit Erklärvideos: Was bedeutet Isolation im Zusammenhang mit einer Coronainfektion, und was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

Was bedeutet Isolation im Zusammenhang mit einer Coronainfektion, und was ist der Unterschied zur Quarantäne? Und wie wird der Zeitraum berechnet, in dem ich mich absondern muss? Wie verhalte ich mich als enge Kontaktperson und was kann ich generell tun, um mich bestmöglich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus zu schützen?

Diese und viele weitere Fragen erreichten das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg in der letzten Woche.

Dr. Barbara Finkenberg, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, erklärt deshalb in acht kurzen Videos den Unterschied zwischen Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für enge Kontaktpersonen), wie die jeweilige Dauer berechnet wird. Weiter erklärt sie, wer als „enge Kontaktperson“ eingestuft wird.

Da die Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg aufgrund der derzeitigen Fallzahlen sehr hoch ist, bittet sie darüber hinaus um etwas Geduld, bis das Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen kann und erklärt eigenverantwortliches Verhalten für jeden Einzelnen – ob mit oder ohne positiven Corona-Test.

Ziel der Videokampagne ist es, möglichst viele Menschen in einem weiteren, niederschwelligen Format über die aktuellen Regelungen zu informieren. Ein Hinweis auf die Videos wird ab sofort auch den Mails des Gesundheitsamtes angehängt, mit denen für Betroffene Isolation bzw. Quarantäne verfügt wird und in denen die Informationen schriftlich mitgeteilt werden.

Die Videos sind darüber hinaus auf der Website des Landkreises Würzburg anzuschauen: https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus/Isolation-und-Quarantäne/Erklärvideos/. Dort und auf den weiteren Corona-Seiten www.landkreis-wuerzburg.de/coronavirus sind viele weiteren Informationen zum Nachlesen zu finden.

Bei dringenden Fragen empfiehlt sich eine E-Mail

„Bedingt durch die aktuell hohen Fallzahlen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur schwer telefonisch erreichbar. Bei dringenden Fragen empfiehlt es sich, eine Mail an gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de zu schreiben. Die Mails werden auch am Wochenende bearbeitet“, schildert Dr. Barbara Finkenberg die derzeitige Lage im Gesundheitsamt. „Vnd vielleicht findet der eine oder andere seine gewünschten Informationen in einem der Videos, ganz verständlich aufbereitet und erklärt.“

Wann ist mein PCR-Test kostenlos? Und wie kann ich mich „freitesten“?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen sowie begrenzter PCR-Testkapazitäten zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens die Testverordnung (TestV) mit Wirkung zum 12. Februar 2022 angepasst.

Wie viele eingehende Fragen beim Gesundheitsamt, dem Bürgertelefon und an den Teststellen in Stadt und Landkreis belegen, gibt es bezüglich der aktuellen Testberechtigung viele Missverständnisse. Das Testmanagement fasst zur Aufklärung hier die häufigsten Fragestellungen zusammen.

  • Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App berechtigt nicht mehr für einen kostenfreien PCR-Test.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in sensiblen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. So werden bei ausgelasteten Laborkapazitäten die Proben gekennzeichnet und im Großlabor in Ebersberg bei der Analyse zeitlich bevorzugt. Die Befundmitteilung erhalten Testpersonen aktuell binnen 48 Stunden, meist schon am Folgetag.
  • Personen, die das Gesundheitsamt als „enge Kontaktpersonen“ eingestuft hat, sind weiterhin zur unmittelbaren PCR-Testung berechtigt, auch ohne vorherigen zertifizierten Antigen-Schnelltest.
  • Weiterhin besteht für Personen mit einem positiven Antigen-Selbsttest ein Anspruch auf PCR-Bestätigungstestung. Ein positiver Antigentest durch medizinisch geschultes Personal ist hierzu nicht erforderlich.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolation bzw. Quarantäne, ist ein zertifizierter Antigen-Schnelltest an einer der Schnelltest-Stellen ausreichend.

Sämtliche Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg sind hier zu finden: www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus/Testzentren

Die aktuellen Inzidenz-Zahlen finden Sie hier.

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