Wenn die Pflegekraft rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss
Zusammen mit dem Durchschnittsalter in der deutschen Gesellschaft steigt auch der Bedarf an Pflegekräften. Bereits jetzt herrscht in allen Bereichen der Pflege akuter Fachkräftemangel.
Besonders problematisch wird es, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt werden möchte und eine Pflegekraft braucht, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. „Deutsche Pflegekräfte bringen selten die Bereitschaft mit, im Haushalt der pflegebedürftigen Person zu wohnen“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Hier kommen dann oftmals sogenannte polnische Pflegekräfte ins Spiel.
Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Sammelbegriff für Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Litauen, Lettland, Ungarn, Rumänien oder Tschechien. In den meisten Fällen unterstützen osteuropäische Pflegekräfte mit Tätigkeiten im Haushalt und Alltag und übernehmen die Grundpflege: Sie erledigen Einkäufe, helfen beim Waschen, Anziehen, Toilettengang, Aufstehen und Umlagern, begleiten zu Arztterminen, putzen und kochen. Darüber hinaus unternehmen sie beispielsweise Spaziergänge mit dem Pflegebedürftigen, spielen mit ihm oder lesen ihm vor.
Die medizinische Behandlungspflege, zu der unter anderem Tätigkeiten wie Blutdruck- und Blutzuckermessen, Wundversorgung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen gehören, dürfen sie nur mit entsprechender Qualifikation übernehmen. „In den meisten Fällen müssen Pflegebedürftige daher zusätzlich die Leistungen eines ambulanten Pflegediensts in Anspruch nehmen“, informiert Mählmann.
Osteuropäische Pflegekräfte: Welche Regelungen gibt es für die Beschäftigung?
Wer sich für eine 24-Stunden-Pflege entschieden hat, muss darauf achten, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Grundsätzlich brauchen Arbeitnehmer aus EU-Ländern keine Arbeitserlaubnis für andere EU-Länder. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass für sie das deutsche Arbeitsrecht gilt. „Die Pflegekräfte unterliegen allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Kranken- und Sozialversicherungspflicht – hierfür sind ein Sozialversicherungsnachweis und eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) erforderlich“, so Mählmann. Darüber hinaus müssen Auftraggeber ein abschließbares und möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen und für die Verpflegung der Pflegekraft aufkommen.
Die Anstellung einer polnischen Pflegekraft kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: „Interessenten haben die Möglichkeit, selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft zu werden“, so der Pflegeexperte. „Eine weitere Option ist es, einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen.“ In den meisten Fällen werden allerdings Dienstleister beauftragt, die Pflegekräfte aus dem Ausland im Rahmen des sogenannten Entsendemodells an deutsche Haushalte vermitteln.
Quelle IDEAL Versicherung
- Der Landkreis Würzburg gründet eine Pflegekonferenz. Mehr dazu hier.