Lockerungen in der Gastronomie: Ist die Durststrecke endlich vorbei?

Gastwirte euphorisch: Bayerisches Kabinett kippt die Sperrstunde in der Gastronomie trotz Warnungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und noch einmal mehr Besucher für Sport und Kultur: In Bayern gelten seit Mittwoch zahlreiche Corona-Lockerungen. Damit hat sich das bayerische Kabinett über Bund-Länder-Beschlüsse und Warnungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hinweggesetzt.

Freudig und gut gelaunt begrüßt Barbara Latzel hinter dem Tresen ihre Gäste im Café Muck, dessen Tische sich bereits kurz nach 17 Uhr zu füllen beginnen: Die seit 9. Februar wieder aufgehobene Sperrstunde, als kleiner Schritt in Richtung Normalität, stimmt sie euphorisch. „Als Gastronomin wünsche ich mir, dass sich meine Gäste wohlfühlen und eine entspannte Stimmung herrscht. Sie sollen Essen und Getränke in Ruhe genießen können, ohne dass um Punkt 22 Uhr die Gläser geleert sein müssen“, so Latzel.

Lockerungen: Mehr Vertrauen in die Gastronomie, bitte!

Durch die Lockerung hofft die Inhaberin auf frischen Wind und einen Aufwärtstrend im Gastgewerbe. Gleichzeitig wünscht sie sich mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Gastronomen, Nachweise zu prüfen und Auflagen einzuhalten, auch ohne Zusatzkontrollen von außen.

Servicemitarbeiterin Vanessa begrüßt die gelockerten Regeln ebenso, denn für sie bedeuten längere Arbeitszeiten höheren Verdienst und mehr Trinkgeld. Auch privat freut sie sich „dass es wieder losgeht, man spontan länger weggehen kann, ohne zu planen oder im Vorfeld reservieren zu müssen.“

Ein befragter Gast schätzt vor allem die zurückgewonnene Freiheit. Auch wenn man die Möglichkeiten nicht täglich nutze, tue es dennoch gut zu wissen, dass man es jederzeit könnte. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass die „ätzende Zeit“ vorbei gehen müsse und ist froh, dass das Café Muck und andere Lokale die herausfordernde Zeit überlebt haben.

Alle Lockerungen im Überblick

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete die Lockerungen nach der Kabinettssitzung mit der stabilen Lage in den Kliniken. Die neuen Regelungen und weitere Beschlüsse des Kabinetts im Überblick:

Wirtshäuser dürfen länger öffnen

In der Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22.00 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen. Kneipen, Clubs und Discos müssen aber weiter geschlossen bleiben.

Mehr Zuschauer bei Sport und Kultur

Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern, bisher waren es 10.000. Auch Stehplätze sind wieder erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen, Kinos inklusive, ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, bisher waren es 50 Prozent.

Überall bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Bei Kultur- und Sport-Events fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

3G-Regel beim Friseur

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel. Und: Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.

Bäder und Saunen ohne das „plus“

Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Tests für Kita-Kinder

Nach einer Corona-Infektion in einer -Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

Die bayerische Verordnung wird – mit all diesen Veränderungen – zunächst bis zum 23. Februar verlängert. Die Hotspot-Regelung, nach der bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 1.000 eigentlich schärfere Regeln gelten müssten, bleibt ausgesetzt. Formal soll der Landtag in der Plenarsitzung am 15. Februar das weitere Bestehen einer epidemischen Lage feststellen, damit Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiter angewendet werden können.

Impfzentren mindestens bis Jahresende fortgeführt

Die staatlichen Impfzentren werden mindestens bis zum Jahresende fortgeführt und entsprechend finanziert. Damit schaffe man Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene, heißt es im Kabinettsbeschluss. Die Kapazitäten sollen angepasst werden. Festgelegt wird etwa eine „durchschnittliche Grundkapazität“ von rund 2.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner. Diese Kapazitäten sollen je nach Nachfrage etwas geringer oder auch höher sein können.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die geplanten Lockerungen mit der – trotz Rekordinzidenzen – verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesondere der Intensivstationen, mit Covid-Patienten begründet. Auch Herrmann sagte, insgesamt sei der Corona-Trend derzeit positiv. Das Infektionsgeschehen sei trotz einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz stabil. Zudem hätten sich das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser entkoppelt, die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten sei stabil. Dies erlaube Lockerungen bei den Eindämmungsmaßnahmen.

Die nächste Bund-Länder-Runde zu Corona ist für kommende Woche geplant. (dpa/lby/nadine waldmann)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert