Landtagswahl in Bayern: So funktioniert die Briefwahl

Landtagswahl und Bezirkswahl am 8. Oktober in Bayern: Wer an diesem Tag nicht im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Am Sonntag, 8. Oktober 2023 finden die Landtagswahl und die Bezirkstagswahlen in Bayern statt. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren in Wahl- und Stimmkreisen gewählt. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Wer an diesem Tag nicht im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?

Alle Wahlberechtigten können Briefwahlunterlagen beantragen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • 18 Jahre oder älter sind (geboren 8. Oktober 2005 und älter),
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (8. Juli 2023 und früher) eine Wohnung innehaben (für die Bezirkswahl im Bezirk) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wahlrecht in der Bundesrepublik ist ein Grundrecht. Allerdings können Richter Personen, die zum Beispiel wegen Wahlfälschung, Wählerbestechung oder Landesverrat rechtskräftig verurteilt wurden, das aktive Wahlrecht für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren entziehen. Allerdings machen Gerichte davon nur sehr selten Gebrauch.

Wie beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Stadt Würzburg oder per Online-Formular, nicht aber telefonisch beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bis spätestens zum 17. September 2023 werden die Wahlbenachrichtigungen (mit dem Briefwahlantrag auf der Rückseite) zugestellt. Dieser Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden. Übrigens: Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder am Wahltag nicht zur Hand hat, kann jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments in seinem Wahlraum wählen.

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen mit dem Online-Formular bis spätestens 4. Oktober, 24 Uhr beantragt werden. Der Link und QR-Code zu diesem Online-Formular befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Aufgrund der Erfahrungen vergangener Wahlen werden die Stimmzettel ca. fünf Wochen vor der Wahl vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.

Für die Abstimmungen erhalten die Stimmberechtigten im Abstimmungslokal insgesamt vier Stimmzettel: zwei weiße Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Landtagswahl sowie zwei blaue Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Bezirkswahl.

Bis wann kann ich Briefwahl für die Landtagswahl 2023 beantragen?

Briefwahl-Unterlagen für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahlen in Bayern 2023 können bis spätestens Freitag vor der Wahl, 6. Oktober 2023, 15 Uhr beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen Antrag rechtzeitig zu stellen: Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die dem Wahlamt spätestens am Wahltag, 8. Oktober 2023, um 18 Uhr vorliegen.

Außerdem weist die Stadt Würzburg darauf hin, dass sich gerne noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden können. Es werden derzeit noch 20 Beisitzer für die Briefwahl benötigt und mindestens 80 Ersatzwahlhelfer. Info und Anmeldung: www.wuerzburg.de/539865

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