Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kennt es: Beim Einparken wird ein Poller touchiert, der Stoßfänger setzt auf dem Bordstein auf, ein rangierender Lieferwagen hat nicht genug Übersicht – Bagatellschaden! Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kleineren Schäden und leichten Auffahrunfällen.
Doch auch, wenn es nach wenig aussieht: Ein Bagatellschaden sollte nicht unterschätzt werden. Oft steckt hinter einer kleinen Beule mehr als auf den ersten Blick ersichtlich ist. „Autos werden technisch immer komplexer“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Ein Rempler kann ausreichen, um Sensoren außer Funktion zu setzen oder Assistenzsysteme zu schädigen.“
Der Versicherungsexperte rät deshalb, auch scheinbar harmlose Bagatellschäden ernst zu nehmen und in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Dort können gleich die Reparaturkosten geschätzt werden. Meist gibt es dann einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Kurzgutachten. Danach ist klar, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, dessen Beseitigung maximal etwa 750 bis 1.000 Euro kosten sollte. Das Kurzgutachten wird in der Regel von der Versicherung bezahlt.
Stellt sich heraus, dass die Bagatellgrenze überschritten ist, wird oft ein weiteres Gutachten beauftragt, um in einer umfangreichen Untersuchung die tatsächliche Schadenshöhe und Reparaturkosten zu ermitteln. Auch in diesem Fall trägt die Versicherung die Kosten. Ganz wichtig: Die Kostenübernahme vor der Beauftragung immer erst mit der Versicherung abstimmen. (txn)