Ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr – bestehende Heizungen dürfen aber weiterbetrieben und auch repariert werden
Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt ab 2024 das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll.
Was kommt auf Hausbesitzer zu?
Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.
Und wenn eine Öl- oder Gasheizung nach 2024 kaputt geht?
Wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollen Hauseigentümer nicht wochenlang im Kalten sitzen müssen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen.
Muss es unbedingt eine Wärmepumpe sein?
Nein. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Lohnt sich jetzt noch der Einbau einer neuen Gasheizung?
Wer partout beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen. Das wäre zulässig. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss, denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein.
Welche Ausnahmeregeln gibt es noch?
Wer im hohen Alter noch im eigenen Häuschen wohnt, kann sich ausrechnen, dass sich die Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt. Vom Umbauaufwand gerade in älteren Häusern gar nicht zu sprechen. Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte.
Wie schaut es denn mit der versprochenen Förderung aus?
Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben.
Wie viele Heizungen müssen erneuert werden?
Sehr viele. Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Zusammen macht das an die 75 Prozent aller Haushalte. Zum Vergleich: Wärmepumpen machen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums weniger als drei Prozent aus. (dpa)