Bauanträge sollen schneller bearbeitet werden

Landratsamt Würzburg erweitert sein Angebot: Digitaler Bauantrag über das BayernPortal

Das Landratsamt Würzburg erweitert sein digitales Angebot: Seit dem 1. Januar 2024 können Bauanträge auch als digitaler Bauantrag über das BayernPortal eingereicht werden. Vorteile sind kürzere Wege für alle Beteiligten, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation und Energieeinsparung durch den Wegfall der Postwege.

Darüber hinaus profitieren auch die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde von der neuen Lösung, da die händische Erfassung in der Fachsoftware entfällt. Durch den digitalen Bauantrag sollen Anträge schneller bearbeitet werden. „Wir können beteiligte Fachbehörden dann viel früher und auch gleichzeitig in ein Verfahren einbeziehen“, erklärt Dr. Benedikt Kaufmann, Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes am Landratsamt. Denn oftmals sind Stellungnahmen von den Fachstellen für Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht und Denkmalschutz, aber auch vom Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt oder Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen.

Das BayernPortal und die Online-Assistenten

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die jetzt auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung stehen (www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt). Über diese Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten und Ingenieure) Anträge einreichen. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.

Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag sind auch zu finden unter www.digitalerbauantrag.bayern.de auf der Seite „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Neben der neuen digitalen Möglichkeit können Bauanträge auch weiterhin in der bisherigen Papierform eingereicht werden. Allerdings kommt es ab Januar 2024 zu einer wesentlichen Änderung bei Verfahren, in denen das Landratsamt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen): Diese Anträge sind ausschließlich beim Landratsamt Würzburg, Bauamt, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, einzureichen.

Für Verfahren, in denen eine Gemeinde die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor direkt bei der Gemeinde.

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