DEKRA: Warnweste in Reichweite des Fahrers aufbewahren

Foto DEKRA

Autofahrer sollten die Warnweste im Auto immer griffbereit halten, damit sie im Ernstfall schnell vom Fahrersitz aus zu erreichen ist, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz, im Seitenfach der Tür oder in der Tasche auf der Rückseite des Beifahrersitzes aufbewahrt werden und nicht im Kofferraum.

In Deutschland ist es, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern vorgeschrieben, pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitzuführen. DEKRA empfiehlt für jeden Insassen eine Weste. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Keine Weste – das kann 15 Euro kosten

Bei einer Panne oder Unfall sollte der Fahrer die Weste beim Verlassen des Fahrzeuges tragen, damit er vom nachfolgenden Verkehr leichter zu erkennen ist. Bei Fehlen der Warnweste im Fahrzeug kann es ein Knöllchen in Höhe von 15 Euro geben.

Wer eine Weste kauft, sollte darauf achten, dass sie der EU-Norm EN ISO 20471:2013 entspricht. Laut Norm besteht sie aus fluoreszierendem Material in den Signalfarben Gelb, Orange oder Rot-Orange und verfügt über einen Reflexstreifen auf der Vorder- und Rückseite, so dass sie von allen Seiten gut sichtbar ist.

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