Corona: Finanzamt will fällige Steuerzahlungen zinsfrei stunden

Auch im Würzburger Finanzamt ist das Servicezentrum derzeit geschlossen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Bayern hat deshalb den Katastrophenfall ausgerufen. „Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“ Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt: 

Fällige Steuerzahlungen werden – soweit diese aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht geleistet werden können – auf Antrag befristet zinsfrei gestundet. In solchen Fällen können die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2020 entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Daneben kann auf Antrag die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Hierfür werden vereinfachte Formblätter zur Beantragung von Steuererleichterungen zum Download auf den Seiten der Steuerverwaltung bereitgestellt.

Freistaat will von Vollstreckungsmaßnahmen absehen

Bei unmittelbarer Betroffenheit will der Freistaat zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.

Soweit daneben pandemiebedingt Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, wird auch hier geholfen „Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren“, teilte Füracker mit.

Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Auf diesem Wege ist auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Die Servicezentren an den Finanzämtern sind als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus vorübergehend geschlossen.

Servicezentren der Bayerischen Finanzämter schließen vorsorglich – „Steuerverwaltung ist und bleibt aber voll funktionsfähig“

Der Publikumsverkehr in den Servicezentren an den bayerischen Finanzämtern ist bis einschließlich 19. April vorübergehend vorsorglich eingestellt. „Leider ist dieser Schritt nötig als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus. In dieser besonderen Situation bitten wir um das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in einer Mitteilung. „Die Steuerverwaltung ist und bleibt aber voll funktionsfähig.“

Der Service der Finanzämter sei weiterhin in vollem Umfang gewährleistet. Der Kontakt zu den Finanzämtern und der Erhalt von Informationen ist für die Bürgerinnen und Bürger weiter über verschiedene Wege möglich, zum Beispiel telefonisch, schriftlich per Post oder durch den Einwurf von Steuererklärungen und Anträgen in den Briefkasten des Finanzamts sowie per E-Mail (unter Abwägung der Sicherheitsrisiken).

Über das umfassende Onlineangebot der Steuerverwaltung www.elster.de können laut Finanzamt schnell und einfach die Steuererklärungen abgegeben oder eine elektronische Nachricht (z.B. Fristverlängerungen, Einsprüche) an die Finanzämter versandt werden.

Die Vereinbarung eines persönlichen Termins mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bleibt weiterhin möglich. Außerdem stellt die Bayerische Steuerverwaltung auch online viele Informationen zu steuerlichen Themen sowie diverse Formulare zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter (www.finanzamt.bayern.de) zur Verfügung.

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