Corona-Einschränkungen: Schrittweise Erleichterungen in Bayern

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Langsam, aber sicher fährt Bayern das öffentliche Leben wieder hoch: In der Corona-Krise hat die Staatsregierung weitere Erleichterungen bei den bisherigen Vorsichtsmaßnahmen beschlossen. Oberstes Ziel bleibe aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei: „Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.“

Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimme dabei das Tempo der weiteren Schritte: Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickele und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht.

Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat beschlossen, dass ab dem 6. Mai die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten aber weiterhin: Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Versammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Handels -und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Unterricht an Schulen

Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichtsbetrieb für die Schüler der Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schülerinnen und Schüler einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen.

Das Abstandsgebot könne in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu sei ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause anzustreben. Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Auch betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.

Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien und Sommerferien festgehalten.

Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium 11. Klasse, Realschule 9. Klasse, Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.

Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für die 1. Klassen der Grundschulen, die 5. Klassen der Mittelschulen, die 5. und 6. Klassen der Realschulen und der 5. und 6. Klassen der Gymnasien. Nach den Pfingstferien soll der Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel wieder aufgenommen werden.

Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser erarbeiten.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai geöffnet werden – zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich dann ab 25. Mai. Das Pfingstwochenende (30. Mai) wird als Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen und weiterer Tourismusangebote wie Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks genannt.

Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen (keine Wellnessangebot, Schwimmbäder bleiben geschlossen).

Spielplätze, Sport und Kultur

Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.

Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe unter Auflagen wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten (nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo), Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sowie Musikschulen (Einzelunterricht, auch zu Hause).

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