In vielen Bereichen entfällt die zusätzliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene – vor allem nach der Booster-Impfung gibt es diverse Lockerungen.
München (dpa/lby) – Bayern lockert die Zugangsregeln für Geimpfte und Genesene: In vielen Bereichen entfällt seit Mittwoch, 15. Dezember die zusätzliche Testpflicht, etwa bei Sportangeboten und öffentlichen Veranstaltungen im Freien, in Zoos und Freizeitparks. Mehr Lockerungen gibt es nach der Booster-Impfung: Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung müssen – außer etwa in Kliniken sowie Alten- und Pflegeheimen – ab sofort sogar nirgendwo mehr, wo sonst weiterhin die 2G-plus-Regel gilt, einen zusätzlichen Test vorlegen. Zudem bleibt es auch nach dem Jahreswechsel zunächst bei erleichterten Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler. All dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen – die Corona-Verordnung wird zunächst bis 12. Januar verlängert. Die Details im Überblick:
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene:
Für Menschen mit einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesennachweis entfällt in vielen Bereichen die bisher vorgeschriebene zusätzliche Testpflicht – es gilt also dann 2G statt 2G plus. Die Lockerungen gelten für den Besuch von Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus), für öffentliche und private Veranstaltungen mit Ausnahme von Sport- und Kulturveranstaltungen, für zoologische und botanische Gärten (inklusive Innenbereiche), Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche), Freizeitparks (inklusive Innenbereiche), Ausflugsschiffe sowie Führungen unter freiem Himmel.
Bestehen bleibt die 2G-plus-Regel aber weiterhin für Bereiche, die ihren Schwerpunkt in Innenräumen haben oder großes Publikum anziehen: etwa Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoor-Sportausübung, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen und Schlösser (Innenbereiche). 2G plus bleibt zudem in Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios und sonstigen Freizeitbereichen.
Lockerungen nach Booster-Impfung
Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern in allen Bereichen, in denen weiterhin Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen plus getestet) aber von der zusätzlichen Testpflicht befreit, das gilt auch für gegebenenfalls nötige PCR-Tests. Konkret bedeutet dies also Lockerungen bei komplettem Booster-Schutz etwa bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Ausgenommen sind Bereiche, die bundesrechtlich abweichend geregelt werden, etwa was Testnotwendigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen angeht. Greifen solle dies voraussichtlich 15 Tage nach der Booster-Impfung, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
2G-Ausnahmen für Schüler
Für 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten auch im neuen Jahr zunächst weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel – nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. Zunächst solle dies nun bis zum 12. Januar gelten, sagte Söder. Ursprünglich hatte das Kabinett angekündigt, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern, das gilt weiterhin, auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:
Für Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, gelten – wie von Bund und Ländern beschlossen und wie bereits angekündigt – nun strikte Beschränkungen: Sie müssen auf den eigenen Hausstand und maximal zwei Angehörige eines weiteren Hausstands begrenzt werden. Unberücksichtigt bleiben nur Kinder bis 12 Jahren und 3 Monaten. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Für private Feiern und Zusammenkünfte ausschließlich von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich – die Gastronomie ausgenommen.
Silvester/Neujahr
Zwischen 15.00 Uhr am 31. Dezember und 9.00 Uhr am 1. Januar gilt ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen, und zwar „auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld“ – wo genau, müssen die Kommunen festlegen. „Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen“, heißt es im Kabinettsbericht. Allerdings entfällt an Silvester die Sperrstunde in der Gastronomie.
Lockerungen für Reisebusse
Der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wird künftig wie der öffentliche Personennahverkehr behandelt – es gilt also die 3G-Regel (Zugang auch mit negativem Test) und keine Kapazitätsgrenze.
Keine Armband-Lösungen bei 2G im Handel
Armbändchen, um die 2G-Kontrollen im Handel zu erleichtern, bleiben im Freistaat verboten. „Beim Bändchen haben wir ganz klar entschieden: Das ist keine Alternative“, sagte Söder. „Keiner kann sehen, wer gibt das Bändchen aus, wer hat das autorisiert? Das führt ins Nirwana.“ Der Einzelhandel habe es auch so sehr gut organisiert, die Menschen seien zudem sehr gut mitgegangen. Eine Aufweichung sei „nicht sinnvoll“.