Zeitnahe Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Würzburg geplant – „Geldströme ins Ausland oder an kriminelle Schlepperbanden unterbinden“
Immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte führen derzeit die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber und weitere Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein. Im Landkreis Würzburg laufen derzeit die Vorbereitungen für die Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete auf Hochtouren.
„Für uns ist die Bezahlkarte ein wichtiger Schritt. Wir müssen Geflüchteten, die bei uns Schutz suchen, helfen und sie bestmöglich versorgen, während ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wird. Das ändert sich durch die Bezahlkarte nicht. Sie ist jedoch ein wichtiges Mittel, um die irreguläre Migration zu begrenzen und Geldströme ins Ausland oder an kriminelle Schlepperbanden zu unterbinden. Denn so etwas darf mit öffentlichen Geldern, die zur Hilfe Schutzsuchender gedacht sind, nicht passieren“, betont Landrat Thomas Eberth.
Zudem soll der Landkreis durch die Einführung entlastet werden, da die bisher aufwändigen Bargeldauszahlungen wegfallen. Die Auswirkungen der Migrationsbewegung sorgen im Landkreis Würzburg weiterhin für eine angespannte Lage.
Die Mitarbeitenden im Fachbereich „Sozialhilfe und sonstige soziale Leistungen“ haben die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits über die Ausgabe der Bezahlkarte informiert. Ein konkretes Datum kann noch nicht genannt werden, die Karten werden derzeit noch an das Landratsamt als Ausgabestelle verschickt. Circa 910 Bezahlkarten werden dann an ihre neuen Inhaberinnen und Inhaber ausgegeben.
Auf die Bezahlkarte bucht die Verwaltung den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf. Die Karte ist in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen. Von der Bezahlkarte können monatlich bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Ausgegeben wird sie an Personen ab 14 Jahren. Die Karte wird innerhalb des Bereichs eingesetzt werden können, in dem sich der jeweilige Karteninhaber nach den geltenden Regelungen aufhalten darf.