Ab Mitte der Sommerferien wird für die Dauer von maximal zwölf Monaten probeweise eine Einbahnstraßenregelung in einem Teil der Zeller Straße eingerichtet. Die Einbahnstraße wird bergauf von der Einmündung Burkarderstraße in Richtung Wörthstraße bis zur Einmündung Nigglweg geführt.
Für den Radverkehr wird sie in beide Richtungen freigegeben. Zwischen Nigglweg und Wörthstraße bleibt der bisherige Zweirichtungsverkehr erhalten. Um Ausweichverkehr in das Wohngebiet Nigglweg/Schottenanger/Alte Kasernenstraße zu vermeiden, wird die Einfahrt vom Nigglweg in den Schottenanger untersagt. Dies hat der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss des Stadtrates in seiner Juni-Sitzung beschlossen.
Ausweichverkehr über die Dreikronenstraße
Da der motorisierte Individualverkehr nur noch in eine Richtung fahren darf, soll sich die Anzahl der Überholvorgänge und Begegnungen mit Radfahrern verringern und damit deren Sicherheit erhöhen, hofft man im Rathaus. Der stadteinwärts fließende Durchgangsverkehr aus Richtung Westen hingegen wird sich auf die Alternativstrecke Wörthstraße/Luitpoldstraße/Dreikronenstraße verlagern. Weitere mögliche Ausweichstrecken können die Mainau-, die Weißenburg- und Leistenstraße werden.
Die Einbahnstraße bedeutet eine stärkere Belastung dieser Knotenpunkte: Das gesamte Altstadtviertel zwischen Nigglweg und Main (Schottenanger, Alte Kasernenstraße, Schlossgasse u.s.w.) wird mit dem Auto nicht mehr aus westlicher Richtung direkt angefahren werden können; der gesamte Zielverkehr muss über die Dreikronenstraße fahren. Aufgrund dieser Umwege sei eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung auf den Ausweichstrecken aufgrund von längeren Rückstaus an den Knotenpunkten möglich, teilt die Stadt mit.
Verwaltung will beim Zweirichtungsverkehr bleiben
Im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung mehrere Varianten zur Einbahnstraßenregelung in der Zeller Straße auf Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion prüfen lassen. Das beauftragte Ingenieurbüro zeigte in Verkehrssimulationen für die Varianten Einbahnstraße bergab / bergauf erhebliche Verkehrsbelastungen auf den Ausweichstrecken. Doch der Ausschuss im Dezember 2019 folgte dem Vorschlag der Verwaltung nicht und beauftragte die Stadtverwaltung mit einem Planungsvorschlag für eine teilweise Einbahnstraße bis Nigglweg.
Auch jetzt hatte die Verwaltung zum wiederholten Mal empfohlen, aufgrund des starken Eingriffs in den motorisierten Verkehr, beim Zweirichtungsverkehr zu bleiben. Die Verwaltung wird eine Erprobungsphase evaluieren und spätestens drei Monate vor Ablauf der Probezeit einen Bericht im Planungsausschuss dazu geben.
Sollte sich die teilweise Einbahnregelung vorzeitig nicht bewähren, kann sie bereits vor Ende der Probezeit durch den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss beendet werden – mit Rückkehr zum Zweirichtungsverkehr oder einer anderen Regelung.