Balkonkraftwerke sind beliebter denn je

Ein großer Vorteil der Balkonkraftwerke ist ihr unkomplizierter Aufbau und der geringe Platzbedarf. Zieht man um, kann man sie mitnehmen. Foto DJD/www.hello-yuma.de/Martin Scherag

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Stecker-Solaranlagen für Mietwohnungen

In Zeiten des Energiesparens boomen Mini-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerk genannt. Das sollten Mieterinnen und Mieter zu den Anlagen mit geringem Platzbedarf und der einfachen Installation wissen:

Wie schließe ich das Balkonkraftwerk an?

Ein Balkonkraftwerk können und dürfen Privatpersonen an eine haushaltsübliche Steckdose mithilfe eines gängigen Schuko-Steckers anschließen, der meist mitgeliefert wird. Alternativ ist der Anschluss über eine Wieland-Steckdose mit einem Wieland-Stecker möglich. Die Installation dieser Steckdose ist ausschließlich eingetragenen Elektrofachkräften vorbehalten. Manche Balkonkraftwerk-Anbieter stellen beide Anschlussmöglichkeiten bereit.

Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk?

In der Regel ist keine Zustimmung notwendig. Etwa bei einer Befestigung am Balkongeländer, sofern im Mietvertrag das Anbringen von Gegenständen an der Stelle nicht ausgeschlossen ist. Sollte hingegen die Befestigung einer Fassadenhalterung mittels Bohren geplant sein, bedarf dies einer Abstimmung mit dem Vermieter. Falls dieser Schäden an der Bausubstanz befürchtet, darf er eine Absage erteilen.

Wie hoch darf die Leistung des Balkonkraftwerks sein?

In Deutschland ist derzeit maximal ein Balkonkraftwerk pro Haushalt mit höchstens 600 Watt Einspeiseleistung erlaubt. „Die Leistungsfähigkeit der Solarmodule darf die 600 Watt übersteigen. Maßgeblich ist lediglich die Leistung des Wechselrichters – sie darf 600 Watt nicht überschreiten“, erläutert David Breuer, Geschäftsführer des Anbieters Yuma.

Muss ich die Mini-Solaranlage anmelden?

Mini-Solaranlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anbieter der Balkonkraftwerke stellen dafür nach dem Kauf vorausgefüllte Formulare bereit.

Darf der Netzbetreiber mein Balkonkraftwerk verbieten?

„Sofern der Netzbetreiber keine schädliche Netzrückwirkung nachweisen kann, hat er keine rechtliche Grundlage, um den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu verbieten“, so Breuer. Die meisten Balkonkraftwerke sind mit einem Wechselrichter ausgestattet, der die gängigen Normen für fest installierte PV-Anlagen einhält.

Gibt es staatliche Förderungen für Mini-Solaranlagen?

Ein bundesweites Förderprogramm für Balkonkraftwerke gibt es 2023 bisher noch nicht. Einzelne Bundesländer und viele Kommunen fördern aber auf unterschiedliche Weise den Kauf einer Stecker-Solaranlage. In einigen Fällen müssen Anträge für Förderungen vor dem Kauf einer Anlage gestellt werden. (DJD)

  • Welche Förderungen es für Solarstrom vom Balkon gibt, erfahren Sie hier.

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