Was gilt im November beim Autofahren?
Kennen Sie die Corona-Regeln für Autofahrer? Mit dem Inkraftreten des zweiten Lockdowns in Deutschland wurden neue Maßnahmen eingeführt, um die Infektionsketten mit SARS-CoV-2 zu unterbrechen. Diese umfassen unter anderem die weitgehende Minimierung der Kontakte im privaten und öffentlichen Raum. Doch inwieweit gelten diese Regeln beim Autofahren?
Kontaktbeschränkungen: Grundsätzlich darf man sich aktuell nur noch mit den Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Regelung gilt demnach auch beim Autofahren. Dennoch empfiehlt der ADAC Nordbayern auf Autofahrten mit haushaltsfremden Personen – wenn möglich – zu verzichten. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Fahrzeug meist nicht eingehalten werden kann.
Fahrgemeinschaften: Fahrgemeinschaften sind weiterhin möglich, jedoch nur unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen. Das heißt es dürfen maximal zwei unterschiedliche Hausstände zusammen in einem Auto fahren (Ausnahmen gelten laut Bayerischem Staatsministerium des Innern nur für notwendige berufliche Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist). In diesem Fall sollte der Mitfahrer hinten rechts auf der Rückbank sitzen, alle Fahrzeuginsassen sollten einen Mundschutz tragen und das Wageninnere häufiger lüften.
Maske im Auto: Das Tragen einer Maske im Auto ist nicht verboten und im Falle haushaltsfremder Mitfahrer sogar empfehlenswert. Wer jedoch einen Mund-Nasen-Schutz beim Autofahren trägt, muss darauf achten, dass seine Gesichtszüge weiterhin erkennbar bleiben. Zudem kann es passieren, dass bei Brillenträgern die Brille in Kombination mit der Maske beschlägt. Hier hilft es die Maske möglichst eng an der Nase anzulegen.