8 Millionen Schutzmasken verteilt: Helfer des THW Würzburg im Einsatz gegen Corona

Das Technische Hilfswerk (THW) ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. 10 Ortsverbänden bilden von Kitzingen bis Aschaffenburg einen Regionalbereich in Mainfranken. Aufgabe ist die Verstärkung bestehender Hilfstrukturen der Länder und Landkreise. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere. Seit der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern ist das THW für seine Bürger im Einsatz. Foto Thomas Dorsch, THW Ochsenfurt

Helferinnen und Helfer des THW waren letzte Woche auch am Karfreitag im Einsatz: Es galt, acht Millionen Schutzmasken aus China an die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern zu verteilen. Eine komplexe Aufgabe, die von der Kommissionierung bis zur Organisation der Transportfahrten so exakt und zügig wie möglich durchgeführt werden musste.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte am vergangenen Dienstag die Lieferung am Flughafen München in Empfang genommen. Das THW liefert die wertvolle Ware bis auf die Ebene der Kreisverwaltungsbehörden. Diese verteilen die Schutzmasken in eigener Regie an Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser weiter.

81 THW-Ortsverbände wirkten bei der Verteilung der Schutzmasken mit. Knapp 500 THW-Helferinnen und -Helfer waren im Einsatz und haben zusätzlich zur zentralen Verteilung der Schutzausstattung die Katastrophenschutzbehörden und andere Bedarfsträger mit Fachberatung und technischer Hilfe unterstützt.

Die Verteilung auf der regionalen Ebene wurde durch die Ortsverbände Ochsenfurt, Kitzingen, Marktheidenfeld, Aschaffenburg, Alzenau, Miltenberg und Würzburg bewerkstelligt.  Ankommende Waren wurden sofort kommissioniert und mittels Gabel-Stapler auf wartende LKW verteilt. Dabei leistet das THW nur logistische Unterstützung. In den Ortsverbänden wird keine Ware gelagert. Auch werden keine Materialien vom THW ausgegeben. Die Verteilung liegt in Händen der kommunalen Verwaltungen. Praxen und Bedarfsträger müssen sich daher an ihre zuständige Kommunalverwaltung wenden.

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