3G-Kontrollen im Würzburger ÖPNV

Foto VVM

3G-Pflicht im ÖPNV – Mehr Fahrgäste ohne Fahrschein als ohne 3G-Nachweis – Wer keinen Nachweis hat, muss aussteigen – Polizei verhängt 250 Euro Bußgeld

Wer Bus, Straßenbahn oder Zug fahren möchte, muss seit vergangener Woche genesen, geimpft oder aktuell getestet sein. Von der Regel befreit sind lediglich Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren. Zuständig für die 3G-Kontrollen in der Region ist der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM), der am Dienstag gemeinsam mit sechs Mitgliedern der Würzburger Polizei in den Würzburger Straßenbahnen unterwegs war, um die Einhaltung der 3G-Regeln im Würzburger ÖPNV zu überprüfen.

Insgesamt wurden bei der Fahrausweisprüfung in Verbindung mit der 3G-Kontrolle zwischen 12.30 Uhr und 16.45 Uhr zwölf Personen ohne 3G-Nachweis angetroffen, die des Fahrzeugs verwiesen wurden und – je nach Anwesenheit der Polizei – ihre Personalien angeben mussten. 17 Beanstandungen wurden aufgrund ungültiger oder nicht vorhandener Fahrscheine ausgestellt.

Von Seiten der Fahrgäste erfuhren die Kontrolleurinnen und Kontrolleure insgesamt viel Zustimmung zur 3G-Kontrolle. Das könne sich allerdings in den Abendstunden ändern, befürchtet Ulrich Fröhlich, Geschäftsführer des VVM: „Es ist davon auszugehen, dass die Zustimmung bei einer späteren Kontrolle deutlich reduzierter ausfallen würde, kombiniert mit einer etwas höheren Aggressivität der Betroffenen.“

Stichprobenartige 3G-Kontrollen im Würzburger ÖPNV

Grundsätzlich sind im ÖPNV aus personellen und zeitlichen Gründen ausschließlich stichprobenartige Kontrollen der 3G-Regeln vorgesehen, die im Rahmen der Fahrscheinkontrolle und unter Beteiligung der Polizei stattfinden. Busfahrerinnen und Busfahrer selbst sind nicht dafür zuständig, die neuen Regeln umzusetzen, so der VVM in einer Pressemitteilung. Das sei schon im Rahmen der Fahrplanzeiten nicht umsetzbar.

Auch die Bußgelder in Höhe von 250 Euro je Fall können nur durch Behörden verhängt werden. Vom Hausrecht kann allerdings das Kontrollpersonal Gebrauch machen. Das bedeutet: Weist ein Fahrgast keine Impfung, Genesung oder einen Antigentest aus den vergangenen 24 Stunden nach, muss er seine Fahrt an der nächsten Haltestelle abbrechen und das Verkehrsmittel verlassen.

Der VVM kündigt weitere stichprobenartige Kontrollen mit der Polizei an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert