Letztwillige Verfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: die Anwaltskanzlei Lothar Wegener hilft bei der optimalen Planung.
Häufig wollen gesetzliche und testamentarische bzw. vertragliche Erben eine Erbschaft ausschlagen – die Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann rät zur Vorsicht.