Landrat Thomas Eberth: Anforderungen an Badeaufsicht für Freibäder müssen verhältnismäßig sein
Sommerzeit ist Badezeit. Gerade bei den hochsommerlichen Temperaturen sind die zwölf Hallen- und Freibäder im Landkreis Würzburg gut besucht. Die hohe Schwimmbaddichte insbesondere im südlichen Landkreis ist ein „echter Traum im ländlichen Raum“, findet Landrat Thomas Eberth. Deshalb ist ihm der Erhalt der kleinen Bäder ein großes Anliegen.
Doch gerade kleine Gemeinden haben es schwer, in der Badesaison ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die Badeaufsicht zu finden. Bei einem Besuch im Familienbad Baldersheim, einem Ortsteil von Aub, informierte sich Landrat Thomas Eberth über die Anforderungen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht.
Bürgermeister Roman Menth ist froh, den Badebetrieb dank eines hauptamtlichen Bademeisters und der Unterstützung ehrenamtlicher Rettungsschwimmer gewährleisten zu können. Keine Selbstverständlichkeit: Vor zwei Jahren blieb das Familienbad aus Mangel an Aufsichtspersonal geschlossen. „Das haben wir sehr bedauert“, berichtete Menth. „Bis zu 300 Badegäste kommen täglich zum Schwimmen, vor allem Kinder mit ihren Eltern und Großeltern. Das zeigt schon, wie groß der Zuspruch für unser Bad ist.“ Der kleine Ort hat 410 Einwohner, in Aub insgesamt sind es 1480. Nicht nur für ein gesundes Freizeitvergnügen, sondern auch für die Schwimmfähigkeit der Kinder sei das Bad eine wichtige Einrichtung.
Anforderungen wie an der Nordsee
Dass es schwierig ist, an sieben Tagen der Woche eine qualifizierte Badeaufsicht zu stellen, hängt auch mit den hohen Anforderungen zur Erfüllung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht zusammen. Aufsichtskräfte müssen mindestens das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber mitbringen – eine Voraussetzung, die auch zur Rettung an Nord- und Ostsee befähigt, weiß Klaus Saliger, zweiter Bürgermeister und ehrenamtlicher Schwimmbadmanager in Baldersheim.
Zur praktischen Prüfungsleistung des silbernen Rettungsschwimmabzeichens gehört unter anderem das Schwimmen in Kleidung auf einer Strecke von 300 Metern, eine Tauchstrecke von 25 Metern und das Schleppen einer angezogenen Person über 50 Meter. „Unser Becken im Familienbad ist 25 Meter lang und 10 Meter breit. An der tiefsten Stelle misst es 1,80 Meter“, sagt Saliger. „Absolut überschaubar“.
Für Landrat Thomas Eberth sind die Anforderungen nicht verhältnismäßig und gefährden die Badefreuden im ländlichen Raum. „Hier sollte dringend unterschieden werden zwischen kleinen übersichtlichen Bädern mit einem gewissen Wasservolumen und Badetiefen wie in Baldersheim, deren Betrieb im Wesentlichen auch ehrenamtlichen Helfern zu verdanken ist, und großen Badegewässern oder gar offenen Meeren.“ „Denn was bringt uns ein Bad, das wegen fehlendem Personal geschlossen werden muss“, sind sich Eberth mit Bürgermeister Menth einig.
Die Kreispolitik leiste ihren Beitrag zum Erhalt der Schwimmbäder über eine finanzielle Förderung. Beim Thema Badeaufsicht sei die Bundespolitik gefragt. Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums komme bei der Badeaufsicht das Bürgerliche Gesetzbuch – also Bundesrecht – zum Tragen.
Natürlich durfte nach der inhaltlichen Debatte der Sprung ins kühle Nass des schönen Familienbads in Baldersheim nicht fehlen. Bademeister, Bürgermeister, Landrat und Schwimmbadmanager rutschten gut gelaunt ins Becken und fanden es alle „Einfach toll!“.
Schwimmbad-Gemeinden im Landkreis Würzburg
Der Landkreis Würzburg schüttet jährlich insgesamt 200.000 Euro an die zwölf Gemeinden, Märkte und Städte aus, die ein Freibäder oder Hallenbäder ihr Eigen nennen. Die Kommunen erhalten die Förderung, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Schwimmfähigkeit von Kindern leisten. Die zwölf Schwimmbad-Gemeinden im Landkreis Würzburg sind Aub, Gelchsheim, Gerbrunn, Höchberg, Kirchheim, Neubrunn, Ochsenfurt, Reichenberg, Rottendorf, Thüngersheim, Uettingen und Veitshöchheim.
- Ein weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit: Wasser aus dem Sandermare wird zum Gießen von Bäumen und Sträuchern verwendet.