Das Gebäudeenergiegesetz gibt vor, wie in Zukunft geheizt werden soll. Welche Heizungen dürfen ab 2024 in Bestandsgebäuden eingebaut werden?
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll der Anteil klimafreundlicher Heizungen erhöht werden. Zentral ist die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung erneuerbare Energien zu mindestens 65 Prozent einzubinden. Diese 65-Prozent-Vorgabe gilt allerdings nur für Heizungen in einem neu errichteten Haus in einem Neubaugebiet. Welche Heizungen dürfen ab 2024 in Bestandsgebäuden eingebaut werden und was ist dabei zu beachten?
Ab 2045 soll das Heizen ausschließlich auf erneuerbaren Energieträgern basieren. Doch anders als in ausgewiesenen Neubaugebieten dürfen Hauseigentümer in Bestandsgebäuden auch 2024 eine Heizung ihrer Wahl installieren. Ein generelles Verbot von Heizungen mit üblichem Erdgas oder Öl gilt erst ab 2045.
„Wer sein Haus heizungstechnisch fit für die Zukunft machen will, ist gut beraten, in eine Technologie zu investieren, die auch künftigen Umweltstandards standhält. Heizen mit erneuerbaren Energien schont nicht nur die Umwelt, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Zudem gibt es attraktive staatliche Förderungen”, erläutert Stefanie Bresgott, Bereichsleiterin Kommunikation und Marketing der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.
Übergangsregelungen für Heizungen in Bestandsgebäuden
Beim Einbau einer neuen Heizung in einem Bestandsgebäude gelten Übergangsregelungen, die an die Wärmeplanung der Kommunen gekoppelt sind. Darin wird festgelegt, welchen Weg Städte oder Gemeinden zur Erfüllung der 65-Prozent-Vorgabe einschlagen. So können sich Hauseigentümer beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung daran orientieren, ob der Anschluss an ein Fernwärme- oder ein Wasserstoffnetz geplant ist oder sich eher eine individuelle Lösung wie beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung anbietet. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit.
Das ist bei fossilen Heizungen zu beachten
Wer seine Gas- oder Ölheizung vor dem 1. Januar 2024 installiert hat, kann diese bis 2045 weiterbetreiben, solange sie funktionstüchtig ist. Bei fossilen Heizungen, die vor 30 oder mehr Jahren eingebaut wurden, greift in der Regel die Austauschpflicht nach § 72 GEG. Betroffen sind vor allem Gas- und Ölheizungen, die ihre Vorlauftemperatur nicht der Außentemperatur anpassen, sondern auf Hochtouren laufen – unabhängig vom individuellen Wärmebedarf.
Darüber hinaus können in Bestandsgebäuden weiterhin auch fossile Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist eine Energieberatung verpflichtend. Sie dient dazu, über wirtschaftliche Risiken wie steigende CO2-Preise für fossile Brennstoffe zu informieren und Alternativen aufzuzeigen.
Erneuerbare Energien in Bestandsgebäuden
Hauseigentümer, die auf Nachhaltigkeit beim Heizen setzen, haben verschiedene Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzubinden. Falls das Haus in einem Anschlussgebiet für Fernwärme liegt, kann das Wärmenetz genutzt werden. Darüber hinaus gibt es folgende Optionen, die beim Einbau einer neuen Heizung laut GEG in einem Bestandsgebäude erlaubt sind:
- Wärmepumpe
- Hybridheizung
- Biomasseheizung
- Heizung basierend auf einer Solarthermie-Anlage
- Gas- oder Ölheizung (die nachweislich mit erneuerbarer Energie betrieben werden)
- Pelletheizung
- Scheitholz-Holzvergaserkessel, Hackschnitzelheizung, Kamin-Kachelofen
- Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
- In bestimmten Fällen: „H2-Ready”-Gasheizung (die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden kann)
Wichtig zu wissen: Gefördert werden ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Dafür gibt es Zuschüsse von 30 bis maximal 70 Prozent.
Weiterführende Info rund um die Förderung und Heizungen in Bestandsgebäuden stehen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info zur Verfügung.
Mehr zum Thema: Wie jedes Jahr bringt auch 2024 zahlreiche Neuerungen bei Gesetzen und Regelungen rund ums Bauen und Wohnen mit sich: Was sich für Bauherren, Immobilienbesitzer und Sparer ändert, hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammengefasst.