Dieselskandal: Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann prüft Ihre Ansprüche

Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann: EuGH-Urteil eröffnet den Käufern von Dieselfahrzeugen neue Chancen

Sind auch Sie vom Dieselskandal betroffen? Welche Handlungsmöglichkeiten Autobesitzer jetzt haben und was sie unbedingt wissen müssen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler von der Würzburger Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann.

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) und den Folgeurteilen wurden die bisherigen Rechtsfragen für Kunden, die ein abgasmanipuliertes Dieselfahrzeug erwarben, weitgehend geklärt. Zwischenzeitlich dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass Kunden, die die betreffenden Fahrzeuge bis zum Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 erwarben, grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Einzelne offene Rechtsfragen wie z.B. der Zeitpunkt der Verjährung der Ansprüche oder die Betroffenheit von bestimmten Fahrzeugmodellen (z.B. „VW-Bus“ T5/T6) sind derzeit noch Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen.

Thermofenster: eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Seit einiger Zeit beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit einer relativ neuen Frage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: Stellt das unstreitig in Dieselfahrzeugen einer Vielzahl von Herstellern verbaute sogenannte Thermofenster ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung dar?

Bei einem Thermofenster handelt es sich im Prinzip um ein System der Abgasreinigung, welches einen Teil der Abgase von Verbrennungsmotoren zum Ansaugkrümmer, also dorthin zurückführt, wo die dem Motor zugeführte Frischluft eintritt. Die volle Wirksamkeit erreicht dieses System jedoch nur in einem bestimmten Temperaturbereich (Thermofenster), der Studien zufolge in einem Bereich zwischen 17 und 30° C liegt. Außerhalb dieses Temperaturfensters werden die vorgegebenen Abgasgrenzwerte nicht erreicht, teilweise sogar um mehr als das Dreifache überschritten.

Problematisch hieran ist, dass in unseren Breitengraden eine Jahresdurchschnittstemperatur von weit unter 17° C (z.B. Würzburg mit 9,5° C) vorzufinden ist. Somit handelt es sich bei dem Betrieb, bei dem die Grenzwerte überschritten werden, um den Regelbetrieb. Hinzu kommt, dass die Abgasmessungen, die für das Zulassungsverfahren erforderlich sind, regelmäßig bei einer Umgebungstemperatur, die innerhalb des o.g. Thermofensters liegt, durchgeführt werden. Somit werden die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte im Ergebnis beim Prüfverfahren erreicht, beim normalen Straßenbetrieb jedoch nicht.

Erneute Rückruf-Aktionen erwartet

Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass derartige Einrichtungen, die u.a. die Temperatur zu dem Zweck messen, den Betrieb der emissionsmindernden Einrichtung unter Bedingungen zu verringern, die bei normalem Betrieb und normaler Verwendung des Fahrzeugs vernünftigerweise zu erwarten sind, unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Dieses erfreuliche Urteil erhöht die Chancen betroffener Kunden, individuelle Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern durchzusetzen.

Derartige Thermofenster finden sich Medienberichten zufolge u.a. bei Fahrzeugen der Hersteller Audi, BMW, Chevrolet, Dacia, Fiat, Ford, Jeep, Hyundai, Jaguar, Mazda, Mercedes-Benz, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Subaru, Suzuki und Volkswagen. Es ist damit zu rechnen, dass das Kraftfahrtbundesamt die Hersteller nunmehr erneut zu einer Rückrufaktion der betroffenen Modelle verpflichtet. Die Gerichte haben nunmehr zu klären, ob der Einbau und das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit derartigen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den Käufern entsprechende Schadensersatzansprüche entstehen lässt.

Die Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann berät und vertritt bereits Mandanten umfassend bei diesen und weiteren Themen in zahlreichen Prozessen.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler.

Jordan & Dr. Auffermann

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