Verschärfte Corona-Regeln: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen – fast überall in Bayern gilt 2G
Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag harte Gegenmaßnahmen beschlossen. Die verschärften Corona-Regeln sollen in der kommenden Nacht in Kraft treten und damit ab Mittwoch in ganz Bayern gelten.
Für Ungeimpfte gelten dann strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus (zur Absage des Würzburger Weihnachtsmarkts lesen Sie mehr hier). Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.
2G-Regel gilt in Bayern quasi flächendeckend
Zudem gilt dann quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.
Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet. Gleiches gilt für den Handel – dort gelten aber folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. (dpa/lby)
- Mehr Info zum Thema auf wob24.net: Im Kampf gegen die Pandemie gelten auch am Arbeitsplatz die 3G-Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“ heißt es ab Mittwoch, 24. November 2021 auch im Job.