Solarpaket 1: Booster für Balkonkraftwerke

Das von der Bundesregierung beschlossene Solarpaket 1 dürfte die Nachfrage nach privaten Balkonkraftwerken noch einmal deutlich steigern. Foto DJD/www.yuma.de

Experte erklärt, was das Solarpaket 1 ab 2024 für kleine PV-Anlagen bedeutet, im Blickpunkt stehen vor allem private Balkonkraftwerke

Das von der Bundesregierung beschlossene Solarpaket 1 wird voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft treten. Es konzentriert sich darauf, bürokratische Hürden für erneuerbare Energien abzubauen. Im Blickpunkt stehen dabei vor allem private Balkonkraftwerke. Statista zufolge gibt es derzeit bereits etwa 300.000 dieser kleinen PV-Anlagen in Deutschland, 100.000 mehr als noch Ende 2022. Das Solarpaket 1 wird die Nachfrage noch einmal deutlich steigern. Unser Experte erklärt, was man dazu wissen sollte.

Vereinfachung der Meldepflichten

Heute müssen Balkonkraftwerke noch recht kompliziert beim Netzbetreiber und Marktstammregister angemeldet werden. „Dem Solarpaket zufolge soll eine einfache Meldung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur binnen eines Monats nach Inbetriebnahme ausreichen“, so Gerome Körbel, Geschäftsführer des Balkonkraftwerk-Anbieters Yuma. Der Netzbetreiber habe anschließend vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob eventuell ein neuer Zähler eingebaut werden muss.

„Auch Haushalte mit alten elektromechanischen Stromzählern dürfen sich ein Balkonkraftwerk zulegen, da diese vorübergehend geduldet werden“, ergänzt Körbel. Diese Stromzähler drehen ohne Rücklaufsperre rückwärts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Das heißt: Die Stromrechnung reduziert sich entsprechend.

Anhebung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke

In Deutschland gilt derzeit noch die 600-Watt-Obergrenze für private Balkonkraftwerke. „Ab 2024 soll es erlaubt sein, 800–Watt–Anlagen eigenständig in Betrieb zu nehmen und entsprechende Wechselrichter zu nutzen“, erklärt Gerome Körbel. Zudem solle man in Zukunft Solarmodule mit bis zu 2.000 Watt Spitzenleistung betreiben dürfen, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist: „So kann auch bei schwachen Lichtverhältnissen oder Wolken mehr Ertrag mit dem Balkonkraftwerk erzielt werden.“

Weniger Vetomöglichkeiten

Bislang benötigen Mieter und Wohnungseigentümer die Zustimmung ihres Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zur Installation eines Balkonkraftwerks. Auch dazu hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf verabschiedet. „Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz sollen so verändert werden, dass Steckersolaranlagen von Vermietern und WEG nicht einfach blockiert werden können“, fasst Körbel die Pläne zusammen.

Starten oder warten?

Nach Ansicht von Gerome Körbel gibt es keinen Grund, mit der Anschaffung einer Mini-Solaranlage auf das Inkrafttreten des Solarpakets 1 zu warten. Bei Yuma etwa gebe es in der Pro-Reihe einen 800-Watt-Wechselrichter, der auf 600 Watt drosselbar ist: „Damit kann man sofort starten und nach Inkrafttreten der neuen Regelungen auf 800 Watt erhöhen.“ (DJD)

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