Aus für KfW-Förderung: Welche Alternativen gibt es?

Damit der Wohntraum nicht platzt: Bauherren sollten die Landesförderprogramme prüfen. Foto Bausparkasse Schwäbisch Hall

Welche Alternativen künftige Bauherren nach der KfW-Förderung sonst noch haben

Der KfW-Förderstopp der Bundesregierung bringt viele Finanzierungsvorhaben ins Stocken und sorgt für Verunsicherung. Wie der Traum vom klimafreundlichen Zuhause für angehende Bauherren auch auf anderen Wegen in Erfüllung geht, erklärt Immobilienexperte Oliver Adler von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Die meistgenutzten KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten – die Effizienzhaus-Programme 40 (Plus) und 55 – wurden überraschend gestoppt. Wer ein Vorhaben mit dem Standard EFH 55 geplant hat, muss sich jetzt nach anderen Möglichkeiten umschauen. Wer noch in diesem Jahr nach EFH 40 bauen will und seinen Antrag bis zum 24. Januar eingereicht hat, kann noch vom Fördertopf profitieren, der nun aber auf eine Milliarde Euro begrenzt ist. Anschließend soll es ein Folgeprogramm für die Förderung energieeffizienter Gebäude geben.

Auf die künftigen Förderbedingungen müssen Bauherren noch warten – oder sich andere Alternativen suchen. Denn was viele nicht wissen: „Auch Bundesländer, Regionen und Kommunen bieten lukrative Förderungen für klimafreundliche Neubauten“, erklärt der Schwäbisch Hall-Experte.

Alternativen zur KfW-Förderung: Banken kennen regionale Programme                              

„Regionale Förderungen ersetzen zwar die KfW-Programme nicht, können aber die Budgetlücke verkleinern und geben planerische Sicherheit. Denn noch ist unklar, wie schnell die KfW neue Förderprogramme auflegt“, so Oliver Adler. „Zuverlässige Informationen zu diesen Förderungen erhalten angehende Immobilienbesitzer bei lokalen Banken und Energieberatern.“ Auch Portale wie CO2online.de helfen bei der konkreten Fördermittelsuche.

BAFA-Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen bleiben                                       

Die gute Nachricht für Käufer von Gebrauchtimmobilien: Einzelsanierungsmaßnahmen sind vom Förderstopp des Bundes nicht betroffen. Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, beispielsweise an der Gebäudehülle, der Heizung oder den Fenstern, bleiben erhalten. Für den Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletsheizung werden weiterhin bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten, also für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme gefördert. Auch hier bieten regionale Sanierungsförderungen gute Alternativen.

Auf Steuervorteile Hall setzen                                                 

Ein weiterer Weg ist die Steuerrückerstattung: Ob Wärmedämmung, Fenster- oder Heizungstausch – sind die Anforderungen erfüllt, lassen sich bis zu 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung mit der Steuererklärung geltend machen.

„Welcher Weg für die betroffenen Bauherren jetzt der richtige ist, hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und gemeinsam mit dem Baufinanzierungsberater oder dem Energieberater nach einer neuen Lösung zu suchen“, rät Oliver Adler.

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