Die Aufwendungen für die Beschaffung typischer Arbeitskleidung durch Angestellte können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Aber was ist eigentlich typische „wegen der Eigenart des Berufs nötige“ Arbeitskleidung? „Die Grenzen sind hier oft nicht leicht zu ziehen“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.
Die Aufwendungen für die Beschaffung typischer Berufskleidung durch Angestellte können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.