Zur Unterstützung der Menschen, die die ab kommendem Montag zum Einkauf und für den ÖPNV benötigten FFP2-Masken nicht finanzieren können, stellt die Stadt Würzburg kurzfristig aus ihren Beständen pro Person fünf Masken als Erstausstattung zur Verfügung. Die verschärfte Maskenpflicht gilt erst ab dem 15. Lebensjahr.
Dazu werden seit Donnerstag Nachmittag von der Feuerwehr 40.000 Masken angeliefert, von städtischen Mitarbeiter*innen verpackt, adressiert und auf den Postweg gebracht, so dass sie auf dem schnellsten Wege bei ihren Empfänger*innen ankommen sollten.
Bei den rund 8.000 Berechtigten im Stadtgebiet orientiert sich die Stadt Würzburg an der Empfehlung des Freistaats, nach der vor allem die Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) mit FFP2- oder KN95-Masken durch die Kommunen ausgestattet werden sollen.
„Für uns ist es wichtig, dass gerade die Schwächsten der Schwachen mit ihrem geringen Einkommen in dieser schwierigen Situation nicht finanziell überfordert, sondern unterstützt werden – und dies kurzfristig und unbürokratisch“, betont Sozialreferentin Dr. Hülya Düber, die auch allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeiter*innen des Schulreferats, des Zentralen Service, des Amts für Zivil- und Brandschutz und des Sozialreferats dankt, die die Aktion koordinieren, kurzfristig einspringen und helfen, die Masken schnell zu den Menschen zu bringen, die sie dringend benötigen.
Ab der kommenden Woche wird der Freistaat die Kommunen mit einer Lieferung an FFP2-Masken bei ihrer Hilfe unterstützen.
Die FFP2-Masken sollen jeweils nur einen Tag getragen werden und dann entweder sieben Tage bei Raumluft oder im Backofen bei 80 Grad Celsius getrocknet werden. Die Masken können bis zu fünf Mal wiederverwendet werden. Weitere Fragen zur FFP2-Maskenpflicht werden hier beantwortet.